Betreff
1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW - Energieversorgung- hier: Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/574/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Gegen die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans -Energieversorgung- werden keine Bedenken erhoben.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck wird im Rahmen der Beteiligung der berührten öffentlichen Träger zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW, Teilbereich Energieversorgung, beteiligt. Bis zum 15. Juli wird um eine Stellungnahme gebeten.

 

Die Änderung des rechtskräftigen LEP NRW umfasst insbesondere:

 

·      die Aufhebung und Neuformulierung des Kapitel D.II Energieversorgung des LEP NRW (alt), und

·      die Aufhebung der räumlichen Festlegung von 17 Standorten für die Energieerzeugung im Teil B der zeichnerischen Darstellungen zum LEP NRW sowie die Darstellung von 36 Standorten bereits bestehender oder genehmigter Kraftwerke in einer neuen zeichnerischen Darstellung zum LEP NRW, Teil C.

 

Zielsetzung des LEP-Änderungsentwurfs ist,

 

1.  der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Dazu sollen die Voraussetzungen für die Sicherung von Gebieten, die sich für eine Nutzung erneuerbarer Energien besonders eignen, verbessert werden.

2.  eine verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung.
Dies setzt eine räumliche Nähe der Energieerzeugungsquellen zu den Standorten der Energieverbraucher voraus. Daher soll auch landesplanerisch die Möglichkeit eröffnet und gestärkt werden, dass Kraftwerke in geeigneten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen gebaut werden.

3.  die Sicherung des landesbedeutsamen Kraftwerksparks.
Dazu sollen Kraftwerkstandorte für bestehende oder genehmigte Kraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 300 Megawatt gesichert werden, die überwiegend der allgemeinen Energieversorgung dienen.

 

Billerbeck ist nicht von Kraftwerksstandorten betroffen.

Die Formulierungen zu Zielen und Grundsätzen der erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Solarenergieanlagen, Biogasanlagen – ab Seite 10) sind relativ allgemein gehalten und beinhalten Belange, die im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit im Wesentlichen Berücksichtung finden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die geplante Änderung zu erheben.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Entwurf der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

- Teilabschnitt Energieversorgung -

Als gebundenes Exemplar für Ratsmitglieder

Außerdem über die Internetseite: www.wirtschaft.nrw.de