Sachverhalt:
Die Stadt Billerbeck wird im
Rahmen der Beteiligung der berührten öffentlichen Träger zur 1. Änderung des
Landesentwicklungsplanes NRW, Teilbereich Energieversorgung, beteiligt. Bis zum
15. Juli wird um eine Stellungnahme gebeten.
Die Änderung des rechtskräftigen
LEP NRW umfasst insbesondere:
·
die
Aufhebung und Neuformulierung des Kapitel D.II Energieversorgung des LEP NRW (alt),
und
·
die
Aufhebung der räumlichen Festlegung von 17 Standorten für die Energieerzeugung im
Teil B der zeichnerischen Darstellungen zum LEP NRW sowie die Darstellung von
36 Standorten bereits bestehender oder genehmigter Kraftwerke in einer neuen zeichnerischen
Darstellung zum LEP NRW, Teil C.
Zielsetzung des
LEP-Änderungsentwurfs ist,
1. der Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energiequellen.
Dazu sollen die Voraussetzungen für die Sicherung von Gebieten, die sich für
eine Nutzung erneuerbarer Energien besonders eignen, verbessert werden.
2. eine verstärkte Nutzung der
Kraft-Wärme-Kopplung.
Dies setzt eine räumliche Nähe der Energieerzeugungsquellen zu den Standorten
der Energieverbraucher voraus. Daher soll auch landesplanerisch die Möglichkeit
eröffnet und gestärkt werden, dass Kraftwerke in geeigneten Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereichen gebaut werden.
3. die Sicherung des
landesbedeutsamen Kraftwerksparks.
Dazu sollen Kraftwerkstandorte für bestehende oder genehmigte Kraftwerke mit
einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 300 Megawatt gesichert werden, die
überwiegend der allgemeinen Energieversorgung dienen.
Billerbeck ist nicht von
Kraftwerksstandorten betroffen.
Die Formulierungen zu Zielen und
Grundsätzen der erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Solarenergieanlagen,
Biogasanlagen – ab Seite 10) sind relativ allgemein gehalten und beinhalten
Belange, die im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit im Wesentlichen
Berücksichtung finden.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die geplante Änderung zu erheben.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW
- Teilabschnitt Energieversorgung -
Als gebundenes Exemplar für Ratsmitglieder
Außerdem über die Internetseite: www.wirtschaft.nrw.de