Betreff
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen hier: 100-Alleen-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FBPB/577/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Alleen sollen in der vorgeschlagenen Reihenfolge realisiert werden (Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5). Es sind sukzessive entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln Anträge zu stellen und die Maßnahmen sind umzusetzen. Die Anlieger sind zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Zu diesem TOP findet vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung statt.

 

Nach Beratung in den o. a. Ausschüssen und der Stattgabe des Einspruches im Rat ist über den Antrag erneut zu beraten. Im Rat wurde erörtert, dass eine Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten am 8. Juni stattfinden könne und dieser Sitzung eine Ortsbesichtigung im Bereich des Weges vom neuen Friedhof bis zur Bahnbrücke vorgeschaltet werden könne.

 

Verwaltungsseitig wird auf die Sitzungsvorlage zur o. a. Bezirksausschusssitzung sowie die Niederschriften zu den Sitzungen verwiesen.

 

Der Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrausschuss hatte beschlossen, dass als erste Allee der Wegebereich vom neuen Friedhof bis zur Bahnbrücke realisiert werden sollte und als zweite Allee die Fortführung dieses Weges bis zur Gemeindegrenze. Für den ersten Alleenabschnitt wäre eine Finanzierung im Haushalt für dieses Jahr gesichert. Weitere Alleen müssten für die Folgejahre eingeplant werden.

 

Die in dieser Angelegenheit vorgetragenen Stellungnahmen von Anliegern, die jeweils auch den Fraktionen übersandt wurden, sind dieser Einladung nochmals als Anlagen beigefügt.

 

Zu den grundsätzlichen Fragen ist verwaltungsseitig folgendes auszuführen:

 

Die Katasterfläche des Weges im Bereich des ersten Alleenabschnittes ist ausgehend von der Ortslage zunächst ca. 12 m breit. Ab der Bebauung (Pascher, Ahlers) verringert sich die Breite auf ca. 7 m. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Bäume mit einem geringen Abstand zur Grenze gepflanzt werden. Das Maß zwischen den Stammmitten sollte 6,50 m betragen. Eine Begegnung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen, wie auch Fahrrädern usw. ist damit problemlos möglich. Für die Begegnung von größeren Fahrzeugen (Mähdrescher usw.) stehen einerseits die Einmündungsbereiche von einmündenden Wirtschaftswegen zur Verfügung, die im Bankettbereich durch eine Aufschotterung erweitert werden könnten. Auf längeren Strecken zwischen den vorhandenen Einmündungen könnten bei Bedarf vereinzelt Ausweichen angelegt werden. Hier könnte auf jeweils einen oder zwei Bäume verzichtet werden. 

Die Anpflanzung einer Allee in diesem Bereich widerspricht auch nicht den Planungsgrundsätzen für ländliche Wege. Diese gehen bei einstreifigen Verbindungs- und  Wirtschaftswegen von Regelquerschnitten von 5,50 m aus, die die Begegnung von zwei LKW bei verminderter Geschwindigkeit gewährleisten.

Die Bäume müssten in den ersten Jahren sukzessive aufgeschlichtet werden, um das erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m in der Höhe herzustellen.

 

Bezüglich der Baumart sollte aus Sicht der Verwaltung an der Stieleiche festgehalten werden.

Diese hat den Vorteil, dass sie ein Pfahlwurzler ist und damit die angrenzenden Flächen weniger beeinträchtigt. Die Hainbuche wäre für eine Allee ein sehr schöner Baum, sie wurzelt jedoch flach und würde die angrenzenden Flächen stärker beeinträchtigen.

Denkbar wäre auch die Anpflanzung von Linden. Diese wären jedoch aufgrund der Stammauswüchse besonders pflegeintensiv.

Auch der Ahorn wäre für eine Bepflanzung grundsätzlich geeignet. Er ist schnellwüchsiger als die Eiche.

 

Die Anpflanzung von Obstbäumen wäre grundsätzlich auch denkbar. Sie würden in der Blütezeit ein besonders schönes Bild abgeben. Nachteilig ist jedoch, dass bei der gegebenen Pflanzbreite auch hier eine Aufschlichtung auf das Lichtraumprofil erfolgen müsste, was das Gesamtbild beeinträchtigen würde und für Obstbäume untypisch wäre. Darüber hinaus würde das Obst in der Erntezeit die Fahrbahn rutschig werden lassen und Wespen anziehen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist nicht davon auszugehen, dass Interessenten für das Obst vorhanden sind. Außerdem spricht gegen die Obstbäume die erforderliche aufwändige Pflege.

 

Auch nach Rücksprache mit einem Sachverständigen, Berücksichtung der Bodenverhältnisse und Abwägung aller Belange wird verwaltungsseitig die Eiche favorisiert.

 

Der Anregung der Anlieger im Bereich zwischen dem Friedhof und dem Gantweg, dort Kopfweiden anzupflanzen, könnte aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden. Die Bepflanzung im Bereich der Straße Zu den Altstätten bis zum Ende der Bebauung ist insgesamt auch nicht einheitlich. Überdies würden die Kofpweiden im Auenbereich des Gantweger Baches landschaftstypisch sein.

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Bezirksausschuss vom 21. April 2010, TOP 2 ö. S., Ausschuss für Umwelt,- Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 27. April 2010, TOP 5 ö. S., Rat vom 20. Mai 2010, TOP 9 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                Allee Nr. 1 ca. 41.000,- Euro      

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:  12010.52210000                               

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

drei Anliegereingaben