Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Herr Lang und Herr Küdde vom Büro Wolters und Partner, Coesfeld, sind zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Herr Lang stellt die Planentwürfe für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung vor, anschließend erläutert Herr Küdde die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig