Beschluss:

Der Backhaus- und Kornspeicher wird in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck, Listenteil A, als Baudenkmal eingetragen.


Herr Kuhlmann weist insbesondere auf die Zweistufigkeit des Denkmalschutzverfahrens hin. Bei der Frage der Unterschutzstellung seien die Argumente des Eigentümers nicht relevant, da allein der Denkmalwert des Gebäudes ausschlaggebend sei. Werde dieser festgestellt, sei das Gebäude zwingend in die Denkmalliste einzutragen. Der Eigentümer hätte dann die Möglichkeit, den Abrissantrag beim Kreis Coesfeld wieder aufleben zu lassen. In diesem Verfahren wären dann die Argumente des Eigentümers und der Denkmalbehörde gegeneinander abzuwägen.

 

Herr Flüchter führt aus, dass die Intention des Eigentümers aufgrund des gestellten Abrissantrages ja klar sei. Im Übrigen könne es sich nicht um einen Vorschlag auf Eintragung in die Denkmalliste handeln, da ein Denkmal zwingend eingetragen werden müsse.

 

Herr Kuhlmann bestätigt das. Wenn sich allerdings der Ausschuss gegen eine Eintragung ausspreche, dann würde die oberste Denkmalbehörde angerufen und müsste eine Entscheidung herbeiführen. Entscheidungen gegen eine Eintragung habe es zuletzt in den 90er Jahren gegeben, letztlich seien aber alle Gebäude eingetragen worden.

 

Frau Ueding spricht sich u. a. aufgrund der nicht einsehbaren Lage auf dem Hof gegen eine Unterschutzstellung des Speichers aus.

 

Herr Walbaum möchte wissen, ob der Ausschuss frei in seiner Entscheidung sei oder ähnlich wie bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, die Entscheidung an anderer Stelle ersetzt werden könne. Im Übrigen sollte berücksichtigt werden, dass an dem Speicher bauliche Veränderungen in Form von Anbauten vorgenommen wurden.

 

Herr Kösters berichtet, dass er sich die baulichen Veränderungen vor Ort angesehen habe. Der Speicher sei innen baufällig. Der Eigentümer beabsichtige, das nebenstehende Wohnhaus umzubauen, da aber der Speicher zu nah an dem Wohnhaus stehe, sei aus Brandschutzgründen ein Baustopp verhängt worden. Die einzige Möglichkeit zu erweitern, wäre dort gegeben, wo jetzt die Halle stehe. Er könne die Ablehnung des Eigentümers hinsichtlich einer Unterschutzstellung gut nachvollziehen.

 

Frau Dr. Spallek teilt mit, dass lt. Architekten der Trend zu beobachten sei, dass die Eigentümer solche Gebäude verfallen lassen und diese dann notabgerissen werden müssen. Das werde man mit einer Unterschutzstellung vermutlich nicht verhindern können, dadurch würden nur die Erweiterungsabsichten des Eigentümers verzögert.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass man bei Kulturgütern genau hinsehen müsse. Wirtschaftliche Beweggründe werde es immer geben und Erschwernisse beim Neubau anzuführen, halte er für zu dünn. Dem Verwaltungsvorschlag sollte gefolgt werden.

 

Wenn der Eigentümer eine Unterschutzstellung nicht wolle, dann werde der Speicher letztlich verfallen und dann doch abgerissen, vermutet auch Frau Schulze Wierling. Andererseits stellten Speicher eine Bereicherung dar und könnten auch versetzt werden. Sie gehe davon aus, dass dem Eigentümer diese Möglichkeit auch bekannt sei. Da er sich dennoch gegen eine Unterschutzstellung ausspreche, sollte hier auch dagegen gestimmt werden.

 

Frau Bosse schließt aus den Ausführungen der  Verwaltung, dass bei einer Nichtunterschutzstellung das Verfahren noch verlangsamt würde. Im Grunde sehe sie kaum eine andere Wahl als den Speicher unter Schutz zu stellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter zu den Fördermöglichkeiten teilt Herr Kuhlmann mit, dass es vom LWL so gut wie gar keine Zuschussförderung mehr gebe und nur noch die minimalen Fördermittel der Stadt zur Verfügung stünden. Die bisherige finanzielle Unterstützung sei auf eine Darlehensförderung umgestellt worden.

 

Frau Ueding führt noch einmal an, dass der Speicher nicht gegen den Willen des Eigentümers unter Schutz gestellt werden sollte.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass es nicht in der Entscheidung des Ausschusses stehe, ob es sich um ein Denkmal handele oder nicht. Es sei festgestellt worden, dass es sich um ein Denkmal handele. Auch wenn die wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers verständlich seien, gebe es auch eine gesellschaftliche Verpflichtung zum Erhalt der Kulturgüter.

 

Sie habe den Eindruck gewonnen, dass es besser wäre, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und der Eigentümer dann trotzdem die Möglichkeit habe, vielleicht sogar schneller, zu seinen Rechten zu kommen, so Frau Branse. 

 

Herr Flüchter erklärt, dass er für eine Unterschutzstellung stimmen werde. Die Interessen des Eigentümers stünden für ihn nicht so im Vordergrund wie in der eben geführten Diskussion deutlich wurde.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen