Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Eine weitergehende Berücksichtigung wird auf das Bebauungsplanverfahren verlagert.

3.    Es wird beschlossen, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nördlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7 die Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.), 73 bis 75 (alle tlw.) und in der Flur 8 die Flurstücke 73 tlw., 177 tlw. sowie 178.

4.    Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.    Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.


Herr Heymanns hält es für erforderlich, den Übergang vom Parkplatz zur Weißenburg durch geeignete Maßnahmen zu sichern.

 

Wenn dort nach dem Ausbau der Landesstraße im letzten Jahr verkehrstechnische Probleme aufgetreten wären, so Frau Besecke, hätte man erwarten können, dass der Landesbetrieb auf die Stadt zugekommen wäre. Ein Problem sei aber offensichtlich nicht gesehen worden. Bei einer Hotelerweiterung um 28 Zimmer werde mit ca. 7 – 8 zusätzlichen Fahrten am Tag aber keine nennenswerte Änderung eintreten.

Es werde wohl darauf hinauslaufen, dass mit dem Landesbetrieb eine Vereinbarung geschlossen werde, dass falls Gefährdungen auftreten, entsprechende Maßnahmen zu treffen sind. Die Kosten würden dann im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages an den Betreiber weitergegeben. Die Details müssten aber noch mit dem Landesbetrieb besprochen werden.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig