Beschluss:

Den Planungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Osterwicker Straße und eines Doppelhauses an der Ludger-Hölker-Straße jeweils zur vorherigen Unterbringung von Flüchtlingen wird zugestimmt. Nach Eingang der Förderbescheide sind die Baumaßnahmen auszuschreiben.


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt und stellt die Planungen für das Mehrfamilienhaus an der Osterwicker Straße und für das Doppelhaus an der Ludger-Hölker-Straße vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker zum Energie-Standard, teilt Frau Besecke mit, dass der für Wohnnutzungen gesetzlich vorgegebene Standard vorgesehen sei.

 

Herr Schlieker bittet darüber nachzudenken, ob es nicht wirtschaftlicher wäre, einen höheren Energie-Standard anzugehen. Des Weiteren erkundigt er sich bzgl. des geplanten Mehrfamilienhauses an der Osterwicker Straße nach dem Lärmschutz.

 

Frau Besecke berichtet, dass im Zusammenhang mit dem Neubau der Berkelbrücke an der Osterwicker Straße eine Lärmschutzeinschätzung erfolgt sei und dabei auch der weitere Verlauf der Osterwicker Straße betrachtet wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass man sich nicht im Bereich der gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen befinde. Außerdem habe der Architekt so weit möglich, die Schlafräume nach hinten gelegt.

 

Herr Walbaum ist der Auffassung, dass die Umwelt-Standards erfüllt werden sollten, die gerade Standard seien und nicht darüber hinaus zu gehen. Er wolle einen möglichst geringen Mietpreis erreichen, um ein breites Nutzerprofil abdecken zu können.

 

Herr Peter-Dosch geht davon aus, dass eine Lüftungsanlage eingeplant werde, dann müssten die Fenster nicht geöffnet werden, der Energieverbrauch sei geringer und Schimmelbildung werde vermieden.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Planung noch nicht so weit sei, aber eine Lüftungsanlage in einer einfachen Variante geplant sei.

 

Herr Kösters schlägt vor, die Planung erst einmal auf den Weg zu bringen. Man müsse die Kosten im Blick haben, um die Wohnungen zu einem günstigen Mietpreis anbieten zu können.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig