Sitzung: 12.05.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1130/2016
Beschluss:
1.
Die
Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Die
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Eine
weitergehende Berücksichtigung wird auf das Bebauungsplanverfahren verlagert.
3. Es wird
beschlossen, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt
nördlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet in
der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7 die Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.),
73 bis 75 (alle tlw.) und in der Flur 8 die Flurstücke 73 tlw., 177 tlw. sowie
178.
4. Der Entwurf der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht werden für
die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
5. Der Entwurf der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit Umweltbericht sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Herr Schlieker regt an, beim Bauherrn nachzufragen, ob ein Teil der in dem Wäldchen stehenden alten Buchen, die für den neuen Parkplatz weichen müssten, in die Planung integriert werden können.
Herr Mollenhauer sagt zu, die Bitte an den Planer und Eigentümer weiterzugeben.
Stimmabgabe: einstimmig