Beschluss:

1.    Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Eine weitergehende Berücksichtigung wird auf das Bebauungsplanverfahren verlagert.

3.    Es wird beschlossen, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nördlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7 die Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.), 73 bis 75 (alle tlw.) und in der Flur 8 die Flurstücke 73 tlw., 177 tlw. sowie 178.

4.    Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.    Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.


Herr Schlieker regt an, beim Bauherrn nachzufragen, ob ein Teil der in dem Wäldchen stehenden alten Buchen, die für den neuen Parkplatz weichen müssten, in die Planung integriert werden können.

 

Herr Mollenhauer sagt zu, die Bitte an den Planer und Eigentümer weiterzugeben.


Stimmabgabe: einstimmig