Zu den in der Sitzungsvorlage dargelegten Erschließungskosten der Varianten 1 und 2 führt Frau Besecke aus, dass bei beiden Varianten die Gebietsüberplanung mit ca. 10 ha gleich groß wäre. Im Bereich der Flächen der Variante 1 befinde sich ein Regenrückhaltebecken sowie Flächen, die zu Wohnbauzwecken genutzt werde. Nach Abzug dieser Flächen ergebe sich auch hier eine ca. 10 ha große Fläche, die überplant werden könnte. Bei den Erschließungskosten habe sie absolute Zahlen angegeben, die miteinander verglichen werden können, weil ungefähr gleich große Flächen überplant würden. Eine Zahl Erschließungskosten pro Quadratmeter würde eine Genauigkeit vorgaukeln, die es gar nicht gebe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Brock legt Herr Mollenhauer dar, dass man aus den Zahlen keine Erschließungsbeiträge herleiten könne. Erschließungsbeiträge würden aufgrund der Satzung festgesetzt.  

 

Herr Dübbelde betont, dass selbstverständlich weitere Gewerbeflächen bereitgestellt werden müssten. Er schlage vor, die im Besitz der GIWo befindliche Fläche in Hamern zu überplanen. Eine Überplanung des gesamten Gebietes gegen den Willen der Anwohner lehne er ab.

 

Herr Rampe bringt seine Irritation über die 4 ½ Jahre zurückliegende Bürgerbeteiligung zum Ausdruck. Diese sei nicht mehr zeitnah.

Im Übrigen wolle er nicht nur die Meinungen der direkt betroffenen Anlieger erfahren, sondern auch die der umliegenden Grundstückseigentümer.

Herr Mollenhauer teilt mit, dass nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung in 2002 weitere Erörterungstermine mit den Anwohnern stattgefunden hätten. Im Frühjahr 2006 sei das letzte Gespräch im nichtöffentlichen Kreis geführt worden.

 

Auch Herr Dittrich bringt seine Verwunderung über die Sitzungsvorlage und die Sitzung als solche zum Ausdruck. Für ihn werde einiges nicht deutlich. Zu den Varianten 1 und 2 lägen detaillierte Ausführungen vor, während zu der Variante 3 keine Kostenberechnungen angestellt worden seien. Auch die lange zurückliegende Bürgerbeteiligung habe ihn verwundert. Deshalb halte er es für erforderlich, vor einer weiteren Beratung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen, um den aktuellen Stand zu erfahren.

 

Herr Schulze Brock erkundigt sich, ob aufgrund der Beschwerden der Anwohner über Geräuschimmissionen durch abgestellte LKW etwas passiert sei.

Herr Mollenhauer berichtet, dass viele Gespräche geführt worden seien, diese aber nichts bewirkt hätten. Verwaltungsseitig werde daher vorgeschlagen, den Parkstreifen für LKW zu sperren.

 

Frau Schlieker bezieht sich auf die Ausführungen von Frau Besecke zu den Erschließungskosten und gibt zu bedenken, dass die Kosten ein entscheidender Faktor seien. Es müsse nach einer Lösung gesucht werden, die für die Bürger akzeptabel sein kann, die aber auch die weitere gewerbliche Entwicklung nicht außer Acht lässt.

 

Frau Besecke erläutert zur Variante 3, dass diese so viele Einschränkungen beinhalte und dadurch die bebaubare Fläche so sehr reduziert würde, dass keine weiteren Berechnungen angestellt worden seien, zumal hier zunächst der Überschwemmungsbereich des Mersmannsbaches hätte ermittelt werden müssen. Zum Vorschlag, nur die GIWo-Fläche zu überplanen gibt Frau Besecke zu bedenken, dass die Anlieger durch die Erschließungsstraße über die vorhandene Straße erheblich mehr belastet würden als heute. Die schmale Straße führe bei den Anliegern vor der Tür vorbei. Zudem wäre die Sperrung der jetzigen Erschließung für LKW dann nicht möglich. Außerdem wäre die Fläche voraussichtlich schnell weg und es müsste dann erneut über weitere Gewerbeflächen nachgedacht werden.

 

Wenn eine einvernehmliche Regelung mit den Anwohnern nicht erzielt werde, so Herr Mollenhauer, dann würde die Möglichkeit bestehen, ein Umlegungsverfahren durchzuführen. Ansonsten wäre die Stadt in der Planung unflexibel und sei planungsrechtlich handlungsunfähig.

 

Herr Dübbelde macht unmissverständlich deutlich, dass ein Umlegungsverfahren für ihn nicht in Betracht komme. Er könne sich nicht damit anfreunden, mit erhobenem Zeigefinger zu drohen. Eine Ausweisung von Gewerbeflächen könne nur im Konsens mit den Anwohnern erfolgen und der sei zurzeit wohl nicht zu erreichen.

 

Herr Schulze Brock fragt nach, wie realistisch die Variante 2 ist. Die dort ansässigen Betriebe seien Vollerwerbsbetriebe und wohl kaum bereit, Flächen abzugeben.

Herr Mollenhauer berichtet, dass ein Anlieger bereit sei, benötigte Flächen gegen Tauschflächen abzugeben, diese stünden jedoch nicht zur Verfügung.

 

Herr Dittrich schließt sich der Meinung von Herrn Dübbelde an. Mit erhobenem Zeigefinger zu arbeiten, könne nicht im Sinne der Sache sein. Er kommt auf die Variante 3 zurück und wünscht sich auch hier eine Kostenberechnung. Wenn die Kosten gegenüber gestellt würden, gehöre auch diese Variante dazu. Ansonsten sei die Sache nicht beschlussfähig.

 

Auf Nachfrage von Frau Relt zum aktuellen Bedarf an Gewerbeflächen führt Herr Mollenhauer aus, dass der Bedarf größer als der Bestand sei. Es lägen mehrere Anfragen vor. Wenn jetzt nur die GIWo-Fläche überplant und erschlossen würde, dann würde hierdurch keine Entlastung für die Anwohner eintreten. Denn in allen Gesprächen sei zum Ausdruck gebracht worden, dass die Anlieger schon mit der heutigen Situation nicht zufrieden seien. Der Verkehr auf der Stichstraße zur Kläranlage würde weiter zu Beeinträchtigungen führen. Eine Ringstraße würde dagegen eine Entlastung der Anwohner bedeuten.

 

Herr Wiesmann wirft ein, dass man Einfluss auf die Art des Gewerbes nehmen könnte und auf der GIWo-Fläche nur wenig störende Betriebe zulassen könnte.

 

Herr Faltmann gibt zu bedenken, dass die Anlieger durch die Ringstraße auf beiden Seiten von Immissionen umgeben seien.

Um die Immissionen einzuschränken, könnte die Gewerbeansiedlung gemeinsam mit den Anliegern entwickelt werden, so Herr Mollenhauer. Außerdem hätten die Anlieger Schutzansprüche, die sich nicht veränderten. Um sich zu schützen, könnten die Anlieger die Gewerbeflächen ja auch behalten bzw. eigenhändig vergeben. Es gebe also Möglichkeiten, um in gemeinsamen Gesprächen nach vorne zu kommen.

 

Eine Überplanung des gesamten Gebietes wäre sicherlich sinnvoll, so Herr Dübbelde. Nur, wenn sich die Anlieger vehement dagegen wehrten, werde die CDU-Fraktion sich nicht dafür aussprechen. Er beantrage, die Überplanung auf das im Eigentum der GIWo befindliche Grundstück zu beschränken und mit den Anwohnern im Gespräch zu bleiben und dabei auch die Variante 2 nicht aus den Augen zu verlieren. Falls es einen Sinneswandel gebe, könne der Bebauungsplan immer noch geändert werden. Als erstes müsse dafür gesorgt werden, dass der Parkstreifen für LKW gesperrt wird.

 

Herr Dittrich stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen und eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen, auch unter Einbeziehung der Variante 3, deren Kosten nicht berechnet wurden, die aber im Grunde als die am wenigsten belastende bezeichnet ist.

 

Frau Schlieker schließt sich den Ausführungen des Herrn Dittrich an und ergänzt, dass auch Kreativität gefragt sei. Die Variante 3 dürfe man ebenfalls nicht aus den Augen verlieren.

 

Herr Wiesmann stellt zunächst den weitergehenden Antrag des Herrn Dittrich, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Erschließungskosten für die Variante 3 zu ermitteln, zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Wiesmann stellt dann den Antrag des Herrn Dübbelde, einen Bebauungsplan für die im Eigentum der GIWo befindliche Fläche aufzustellen, weitere Gespräche mit den Anliegern zu führen, mit der Zielsetzung die gesamte Fläche (Variante 1) überplanen zu können, darüber hinaus die Variante 2 weiter zu verfolgen und insbesondere die Anlieger vor parkenden LKW zu schützen, zur Abstimmung.

Dieser Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen angenommen.