Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 10


Frau Lammers erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Schulze Temming erklärt, dass er sich dem Vorschlag der Verwaltung nicht anschließen könne, vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass für die Zukunft die Realsteuerhebesätze automatisch in Höhe der fiktiven Hebesätze festgesetzt werden sollen. Außerdem seien im nächsten Haushaltsjahr die Kreisumlage um rd. 700.000,-- € und die Jugendamtsumlage um rd. 375.000,-- € niedriger als im aktuellen Haushaltsjahr. Zudem seien die Mehreinnahmen bei einer Erhöhung der Grundsteuern A und B von insgesamt rd. 42.800,-- € nur verschwindend gering. Die Verwaltung sollte Möglichkeiten finden, an anderer Stelle einzusparen.

 

Frau Lammers hält dem entgegen, dass die Umlagen aufgrund drastischer Einbußen bei den Steuereinnahmen gesunken seien. Im pflichtigen Bereich gebe es keine Einsparungsmöglichkeiten. Im Bereich der freiwilligen Ausgaben werde wie jedes Jahr auch in diesem Jahr wieder eine Liste vorgelegt. Hier seien Einsparungen möglich.

 

Wenn die Stadt so veranlagt werde, als ob sie das Geld vereinnahme, dann müsse es auch tatsächlich vereinnahmt werden, so Herr Flüchter. Dabei gehe es auch um die Frage der Gerechtigkeit im Rahmen des Systems.

 

Herr Fliß schließt sich der Auffassung der CDU an. Eine Steuererhöhung für die Landwirtschaft sei nicht akzeptabel, gerade weil bereits im letzten Jahr die Grundsteuer A aufgrund des neuen Wirtschaftswege-Konzeptes angehoben wurde. Zudem sei die Stadt abundant und spare außerdem wo es gehe. Die Festsetzung unterhalb des fiktiven Hebesatzes bei der Grundsteuer B sehe die SPD als Subvention für Häuslebauer an. Die SPD könne mit diesen „Missständen“ gut leben.

 

Frau Lammers gibt zu bedenken, dass die Stadt durch das „reicher rechnen“ jedes Jahr Geld verliere. Hier gehe es um eine Steuererhöhung auf die fiktiven Hebesätze, die Wirtschaftswege seien ein anderer Part. Die Erträge aus 81 Hebesatzpunkten der Grundsteuer A in Höhe von rd. 80.000,-- € würden komplett für die Wirtschaftswegesanierung verwandt. Dieses Geld stehe nicht dem „allgemeinen“ Haushalt zur Verfügung.  

 

Herr Fliß macht im Rahmen der einsetzenden Erörterung deutlich, dass er sich der Argumentation der Kämmerin für die Erhöhung auf die fiktiven Hebesätze nicht anschließen könne. Der Nachteil bei den Schlüsselzuweisungen, wenn nicht die fiktiven Hebesätze erhoben werden, gelte für die Steuer nicht.

 

Frau Lammers erläutert daraufhin noch einmal, dass sie die Erträge aus 81 Punkten bei der Grundsteuer A abziehen müsse, da diese aufgrund der hier im letzten Jahr getroffenen Vereinbarung komplett für die Wirtschaftswegeunterhaltung verwandt werden. Also liege der Hebesatz 7 Punkte unter dem fiktiven Hebesatz, der als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Kreis- und Jugendamtsumlage sowie der Solidaritätsumlage zugrunde gelegt werde.

Im Übrigen sollte man die Relation berücksichtigen, Eigentümer von bebauten Grundstücken müssten bei 400,-- € Grundsteuer zurzeit rd. 8,60 €/Jahr und Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken bei einem Messbetrag von rd. 71,-- € 6,40 €/Jahr mehr bezahlen, wenn die fiktiven Hebesätze zugrunde gelegt würden.

 

Herr Flüchter wirft die Frage auf, warum die Häuslebauer über den städt. Haushalt subventioniert werden sollten.

 

Nach Meinung von Herrn Knüwer dürften Steuererhöhungen zur Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts nur das letzte mögliche Mittel sein. Mehrerträge von rd. 48.000,-- € machten bei einem Minus im letzten Jahr von rd. 1,2 Mio € „den Braten auch nicht fett“. Auf der anderen Seite würden alle Haushalte, die über Grundeigentum verfügten, über die Grundsteuer A und B zusätzlich belastet. Er sehe Sparpotential bei Verringerung der Schulstandorte.

Schließlich sollte schon gar nicht ein Automatismus beschlossen werden, wonach sich die Realsteuerhebesätze  zukünftig regelmäßig an den so genannten fiktiven Hebesätzen orientieren.

 

Herr Schulze Brock führt an, dass die Wirtschaftswegeunterhaltung doch nicht komplett von der Grundsteuer A „abgekoppelt“ werden könne. Er verstehe auch nicht, dass es „Beweisschwierigkeiten“ gebe, da der Hebesatz bei der Grundsteuer A zurzeit mit 291 v. H. doch deutlich über dem fiktiven Hebesatz von 217 v. H. liege.

 

Frau Lammers entgegnet, dass man abundant sein könne und trotzdem in die Haushaltssicherung geraten könne. Durch Verluste, wie für 2016 geplant, werde die Ausgleichsrücklage verbraucht. Die Einnahmen reichten nicht mehr aus, um die pflichtigen und freiwilligen Aufgaben zu erfüllen.

 

Herr Schulze Brock bezeichnet es als fatal, wenn nach der erheblichen Erhöhung der  Grundsteuer A in diesem Jahr erneut die Steuer erhöht würde. Das wäre kein gutes Signal nach außen. Bevor man an der Steuerschraube drehe, sollte man sehen, welche Ausgaben gesenkt werden können.

 

Schließlich stellt Herr Heymanns den Antrag auf Abstimmung.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


Stimmabgabe: 2 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen