Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Herr Kösters erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Knüwer erklärt, dass die Haltung der FDP zu Windenergieanlagen am Riesauer Berg bekannt sei. Nach wie vor sei er der Meinung, dass das Gebiet Riesauer Berg im Flächennutzungsplan nicht als Eignungsfläche ausgewiesen werden soll. Deshalb werde er der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht zustimmen.

 

Herr Flüchter legt dar, dass er im Wesentlichen der Sitzungsvorlage der Verwaltung folgen könne. Interessant wäre es, zusätzlich noch Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen und zur Umsetzung als Bürgerwindpark zu bekommen.

 

Frau Besecke führt aus, dass die Beteiligungsformen freiwillige Maßnahmen und damit nicht Gegenstand des Antragsverfahrens seien. Falls gewünscht, werde sie bei den Betreibern nachfragen, wie die Umsetzung geplant sei. Ausgleichsmaßnahmen seien in verschiedenen Bereichen, tlw. auch weiter entfernt, vorgesehen. Einige Maßnahmen würden noch endabgestimmt.

 

Zu dem Hinweis von Herrn Flüchter, dass ihm die Ausgleichsmaßnahmen aufgrund des Artenschutzes am Herzen lägen, merkt Frau Besecke an, dass die öffentliche Auslegung bereits stattgefunden habe; sie werde aber berichten, sobald ihr die abschließenden Informationen vorlägen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schlieker zur Finanzierung der tlw. erforderlichen Ertüchtigung der grünen Wege teilt Frau Besecke mit, dass diese zu Lasten der Antragsteller gehe.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Knüwer, ob diese Ertüchtigungsmaßnahmen auch wieder zurückgebaut würden und wer die Unterhaltungskosten trage, teilt Frau Besecke unter Verweis auf die zweite Seite der Anlage zur Sitzungsvorlage mit, dass einige Zuwegungen dauerhaft und andere nur temporär ertüchtigt würden. Unterhaltungspflichten für die Zuwegungen zu den Windenergieanlagen ergäben sich für die Stadt nicht.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme