Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Befangen: 1

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für die beiden Baukörper nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verdichtungspotential des Areals zu prüfen, um ggf. einen Vorschlag für einen Bebauungsplan zu machen.


Herr Walbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion es nach wie vor für erforderlich halte, dass sich die betroffenen Anlieger einbringen können. Deshalb sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die SPD sei entsetzt darüber, wie sich der Kreis über die Bürgerbeteiligung hinweg setze.

 

Herr Kösters bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, wie schnell der Kreis reagiert habe. Dem Neubau des Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen könnte er zustimmen, bei dem Objekt mit 8 Wohneinheiten habe er allerdings Schwierigkeiten. Deshalb würde er die Aufstellung eines Bebauungsplanes begrüßen.

 

Herr Walbaum führt ergänzend aus, dass in der Anlage 1 hinsichtlich der rechtmäßigen Bauweise der Betrieb Dirks  angeführt werde, das halte er nicht für statthaft. Mit der gleichen Begründung habe die Verwaltung noch in der letzten Vorlage das Mehrfamilienhaus Josefstraße 23 aus der Beurteilung herausgenommen. Insofern sei klar, dass es sich um ein Gebiet handele, in dem eine Einzelhausbebauung vorherrsche.

 

Bei den Vorgesprächen zum Bauvorhaben sei dem Architekten bereits mitgeteilt worden, dass die Verwaltung eine Orientierung an die größten Vorhaben nicht mittragen würde, so Frau Besecke. Daher sei der Entwurf in seiner Höhe auf die Wohnnutzung von zwei Ebenen beschränkt worden. Auch für die überbaubare Fläche wurde von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine Orientierung an den Werksgebäuden nicht vorstellbar sei.

 

Herr Heymanns bekräftigt, dass die SPD-Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Beteiligung der Bürger fordere.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass sich im Nachgang zur letzten Sitzung kein einziger Bürger in der Verwaltung gemeldet und sich zu den Bauvorhaben geäußert habe. Das Gesetz sehe keine Bürgerbeteiligung vor. Selbst wenn ein Bebauungsplan aufgestellt würde, dem Vorhaben aber kein anderes Konzept entgegenstehe, würde die Genehmigung erteilt.

 

Herr Walbaum führt an, dass der § 34 BauGB ein Hilfsparagraf sei. Wenn ständig auf dieser Grundlage Vorhaben durchgewunken würden, werde die gesamte Planungshoheit der Gemeinde in Frage gestellt. In der Umgebung seien Einfamilienhäuser vorherrschend und jetzt solle etwas gebaut werden, was dem widerspreche. Deshalb müsse ein Planverfahren durchgeführt werden. Außerdem sehe er einen Konflikt mit dem angrenzenden Steinmetzbetrieb, der im Bebauungsplan vernünftig geregelt werden könnte.

 

Frau Besecke entgegnet, dass dieses Sache der Baugenehmigungsbehörde sei. Im Genehmigungsverfahren würden die Fachabteilungen des Kreises beteiligt.

 

Herr Rose führt an, dass die Anzahl der PKW-Stellplätze für die geplanten großen Gebäude relativ gering bemessen seien.

Frau Besecke bestätigt, dass es dieses Problem fast überall gebe. Es könnten aber nicht pauschal für alle Bauvorhaben 1,5 Stellplätze gefordert werden.

 

Herr Walbaum stellt schließlich den Antrag, für das Gebiet einen Bebauungsplan zu erstellen. Das Baugenehmigungsverfahren würde dann weiterlaufen und die Verwaltung müsste eine Veränderungssperre verhängen mit dem Hinweis auf ein entgegenstehendes Plankonzept.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass für das Bauvorhaben am Wegesende die Frist abgelaufen sei. Wenn die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen werde, müsse eine Aussage zum gemeindlichen Einvernehmen getroffen werden. Wenn es versagt werde, gebe es wieder eine Stellungnahme zum Ersetzen des Einvernehmens. Wenn man die Planung betrachte, könne man nur zu dem Ergebnis kommen, dass diese zulässig ist. Aus diesem Grund werde verwaltungsseitig auch kein Anlass gesehen, ein entgegenstehendes Konzept zu entwickeln.

 

Herr Brall spricht sich nachdrücklich dafür aus, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und parallel dazu das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Herr Peter-Dosch legt dar, warum sich die Grünen gegen ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens aussprechen. Das Vorhaben entspreche einer Entwicklung, die vom Ausschuss, auch wenn es einen Bebauungsplan geben würde, sicherlich für gut befinden würde. Offensichtlich werde das bei einer Bewertung nach § 34 BauGB genauso gesehen. Das Vorhaben passe dort hin. Insofern hielten die Grünen den Versuch, mittels Aufstellungsbeschluss und gleichzeitiger Veränderungssperre das Vorhaben zu blockieren für vertane Zeit. Das sei eine Farce, weil das gemeindliche Einvernehmen sowieso ersetzt würde und ein städtebauliches Konzept erst dann vorliegen könne, wenn die Baugruben bereits ausgehoben seien.

 

Herr Walbaum erinnert an seinen Antrag und hält Herrn Peter-Dosch entgegen, dass er anders argumentiert habe, als es um Stallungen gegangen sei. Jetzt sollte ein Aufstellungsbeschluss gefasst und das gemeindliche Einvernehmen versagt werden.

 

Herr Mollenhauer macht darauf aufmerksam, dass ein Aufstellungsbeschluss nicht hier, sondern  im Rat gefasst werden müsste.

 

Herr Kösters beantragt, getrennt über die beiden Bauvorhaben abzustimmen.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass viele Vorschläge und Anträge vorliegen. Er schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor, damit sich die Fraktionen besprechen können.

Dem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.

Die Sitzung wird von 19:15 – 19:25 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt sich Herr Schlieker für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Kösters stellt den Antrag, das gemeindliche Einvernehmen für die beiden Bauvorhaben zu erteilen und die Verwaltung aufzeigen solle, wo in dem Bereich noch eine Bebauung stattfinden könne, um sie mit einer Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zu beauftragen, damit nicht noch einmal die gleiche Diskussion wie heute geführt werden müsse.

 

Herr Brall beantragt dagegen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen und das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Der Antrag des Herrn Brall wird  mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Schließlich fasst der Ausschuss auf Antrag von Herrn Kösters folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen