Beschluss:

Die erforderlichen Mittel zur Erneuerung des Schlammeindickers und zur Erneuerung des BHKWs in der Höhe von 477.000,00 € sind in den Vermögensplan 2017 einzustellen.

Bevor die Ausschreibung beschlossen wird, soll das Ing.-Büro Grafschaft Energie über das Vorhaben und die Kosten berichten und Fragen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung beantworten.


Herr Hein stellt in seinen einführenden Erläuterungen heraus, dass durch die vorgeschlagenen Investitionen die Gebührenstabilität nicht gefährdet werde.

 

Herr Wilkens fragt nach dem Alter des jetzigen Blockheizkraftwerkes (BHKW) und ob ein Wartungsvertrag bestehe.  

Herr Hein führt aus, dass das alte BHKW vor 15 Jahren integriert wurde und der Motor, der jetzt installiert ist, 6 Jahre alt sei.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages sei nicht erfolgt und wäre auch nicht wirtschaftlich gewesen. Zudem würde er für das alte BHKW keinen Wartungsvertrag bekommen.

 

Herr Wilkens führt an, dass mit einem Wartungsvertrag aber schon ein großes Risiko abgefangen werde.

Herr Hein gibt zu bedenken, dass es sich um ein „Uralt-BHKW“ handele und er froh gewesen sei, überhaupt noch einen Motor gefunden zu haben, der sich integrieren ließ.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Wilkens, ob die Auslegung auf 50 kW elektrisch zielbringend ist, wenn die Energie nicht komplett abgenommen wird, teilt Herr Hein mit, dass mit dem Anschluss der MedSkin Solutions (MDS) mehr Leistung erforderlich sei. 

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Spallek bestätigt Herr Hein, dass das jetzige BHKW abgeschrieben sei.

Frau Dr. Spallek möchte wissen, ab wann das Gesetz gelte, wonach das BHKW erneuert werden müsse. Außerdem fragt sie nach, ob es keine Übergangsregelungen gebe.

 

Herr Hein führt aus, dass es keine geordneten Übergangslösungen gebe und das Gesetz jetzt Gültigkeit habe.

 

Frau Dr. Spallek bezieht sich auf den Hinweis, dass die Angaben in der Preisübersicht auf Ausschreibungsergebnisse und Angebote der vergangenen 5 Jahre basieren und fragt nach,ob nicht aktuelle Preise zugrunde gelegt werden müssten, auch weil die Abweichungen relativ gering seien.

 

Herr Hein stellt richtig, dass das Fachbüro Mittelpreise aus den Angeboten der letzten 5 Jahre ermittelt habe und diese Grundlage für die Kostenschätzung gewesen seien.

Im Übrigen seien die aktuellen Energiepreise berücksichtigt.

 

Dadurch, dass die Preise so eng beieinander lägen, begebe man sich in ein unternehmerisches Risiko, so Frau Dr. Spallek. Deshalb wäre eine Simulation sinnvoll, welches Risiko man mit welcher Anlage eingehe und welche Margen zu erzielen wären. Dann wäre die Auswirkung auf die Gebühren zu prüfen.

 

Herr Hein wiederholt, dass die Investition keine negativen Auswirkungen auf die Gebühren habe. Die Kostenvarianten seien auf der Grundlage bestmöglicher Erkenntnisse erstellt worden. Das BHKW müsse ersetzt werden. Selbst wenn die Preisdifferenzen gering seien, sei er der Meinung, dass die Variante 7 die beste ist.

 

Frau Dr.  Spallek fragt nach, welche Kosten für ein BHKW mit 24 kW angesetzt werden müssten.

Herr Hein erläutert, dass am Ende die Annuität und die Betriebskosten entscheidend seien. Die Abschreibung werde mit 15 Jahren festgesetzt.

 

Herr Wiesmann wirft die Frage auf, wie man bei einer Investition von 285.000,-- € und einer Abschreibung von 15 Jahren nur auf eine Annuität von rd. 14.700,-- € komme. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, dass nach 6 Jahren der Motor des jetzigen BHKW ersetzt werden musste.

 

Herr Hein begründet den Ausfall nach 6 Jahren mit dem höheren Verschleiß aufgrund des teilweisen Stillstandes des BHKW wegen fehlender Gasmengen.

 

Herr Hidding merkt an, dass in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Zeitraum angesetzt werden sollten, in dem das Gerät auch tatsächlich in Betrieb sei.

Zu seiner Nachfrage, welche Wärmenutzung es bei der Kläranlage gebe, verweist Herr Hein auf die Räumlichkeiten und den Faulturm. Eine zusätzliche Wärmenutzung wäre wünschenswert und würde die Wirtschaftlichkeit erhöhen.

 

Herr Gerding berichtet von seinen beruflichen Erfahrungen. Dort laufe ein erdgasbetriebenes BHKW seit 20 Jahren. Dieses werde voll gewartet. Nach den ersten 10 Jahren werde es generalüberholt und laufe dann weitere 10 Jahre.

Er stelle den Variantenvergleich grundsätzlich in Frage, da viele Punkte ungenau und tlw. falsch seien. Bei der EEG-Umlage für Eigenstrom habe der Planer z. B. einen falschen Betrag zugrunde gelegt und der KWK-Zuschlag für Eigenstrom werde nicht für die gesamte Laufzeit, sondern höchstens für 7 Jahre gezahlt.

Herr Gerding befragt Herrn Hein, wie er auf das Planungsbüro gekommen sei. Er habe keine homepage des Büros gefunden.

 

Herr Hein entgegnet, dass eine homepage existiere und er keine Zweifel an der Richtigkeit der Berechnungen habe.

 

Herr Wiesmann schließt sich den geäußerten Bedenken bzgl. der Berechnungen der Grafschaft Energie an. Für die Variante BHKW mit 24 kW seien keine Kosten benannt, auch könne die Annuitätsberechnung nicht nachvollzogen werden. Die Informationen seien ihm zu dünn. Für eine Entscheidung benötige er detailliertere Angaben.

 

Herr Hein schlägt vor, die Mittel in Höhe von 477.000,-- € für die Erneuerung des Schlammeindickers und des BHKW im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. In einer der nächsten Sitzungen könnte das Ing.-Büro Grafschaft Energie die Wirtschaftlichkeitsberechnung erläutern und Fragen beantworten. Dann könne entschieden werden, ob ausgeschrieben werde oder nicht.

 

Mit diesem Vorschlag erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.


Stimmabgabe: einstimmig