Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig