Beschluss:
1. Für das Plangebiet, welches die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 31, beinhaltet, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” beschlossen.
2. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
3. Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB beteiligt sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig