Frau Dirks weist darauf hin, dass verwaltungsseitig kein Beschlussvorschlag unterbreitet wurde, weil sich Betriebsleiter, Kämmerin und sie sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen konnten. Die Entscheidung habe letztlich der Rat zu treffen.  

 

Herr Jürgens von der Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster, stellt das in der Sitzungsvorlage ausführlich beschriebene Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren mittels Power-Point-Präsentation noch einmal im Detail vor (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem).

 

Es entwickelt sich eine Diskussion zwischen Herrn Jürgens und Herrn Hein, insbesondere über die mögliche Eigenkapitalverzinsung und über die Art und Weise der Gebührenkalkulation. Beide Seiten machen ihre Einstellung zum Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren deutlich.

 

Herr Hein betont, dass kein Eigenkapital des allgemeinen Haushaltes jemals in den Eigenbetrieb geflossen sei, sondern vielmehr dem Abwasserbetrieb der größtmögliche Kredit auferlegt wurde und somit eine Entschuldung zu Lasten des Eigenbetriebs erfolgte. Insofern sage er und das sei durch den Städte- und Gemeindebund bestätigt worden, „haste kein Eigenkapital eingebracht, kannste auch nicht verzinsen“.

Über die Hintertür des Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens sollen nun passivierte Beiträge, die Gewinnvortrag des Abwasserbetriebes und damit Mittel Dritter nämlich der Gebührenzahler sind, an die Stadt abgeführt werden und durch diese  wieder eingelegt werden. Damit werde nach seiner Meinung die Grundlage einer Eigenkapitalverzinsung gelegt.

 

Herr Jürgens hält dagegen, dass es darum gehe, den städt. Haushalt zu entlasten. Ob es nun Kapitaleinlage oder Gewinnrücklage heiße, sei für das Gebührenrecht unmaßgeblich. Die Gebührenkalkulation solle ja nicht geändert werden. Der Rat könnte beschließen, dass das von Herrn Hein angesetzte Kalkulationsverfahren durch das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren nicht berührt wird.

 

 

Herr Wilkens führt aus, dass es hier um eine Philosophie gehe. Er sei davon überzeugt, dass egal in welcher Form (über Zinsen oder eine andere Weise) man in dem Schütt-aus-hol-zurück Verfahren zu einer Gebührenerhöhung komme, es gegenteilig zu dem sei, was vor Jahren beschlossen wurde. Für ihn sei das Verfahren nichts anderes als Geld über eine Gebührenberechnung zu bekommen, das möglicherweise einen defizitären Haushalt entlastet.

 

Herr Hein gibt an dieser Stelle eine Stellungnahme ab, die dieser Niederschrift als Anlage 2 im Ratsinformationssystem beigefügt ist.

 

Herr Dr. Meyring erklärt, dass er auf der Seite von Herrn Hein stehe. Man habe nicht umsonst vor 25 Jahren den Abwasserbetrieb gegründet; damals habe man eine klare Trennung zwischen kommunalem Haushalt und Abwasserbetrieb haben wollen. Durch ein Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren würde sich das Ganze wieder vermischen und man könne zumindest den Bürgern nicht klar machen, dass keine Verkettung stattfinde.

 

Herr Jürgens betont noch einmal, dass das Verfahren keine Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation habe und sich auch an der Ertragslage nichts ändere. Wenn die Stadt in das Haushaltssicherungskonzept geraten sollte, dann gelte „Gebühr vor Steuern“ und die Kommunalaufsicht werde als erstes fordern, die Gebühren zu erhöhen. Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sei die Stadt Billerbeck sehr gebührenfreundlich und in der Regel werde in umliegenden Kommunen, wie z. B. Coesfeld eine Eigenkapitalverzinsung erhoben.

 

Frau Dr. Spallek findet es schade, dass die Politiker hier zwischen die Fronten geraten und nicht vorab innerhalb der Verwaltung klärende Gespräche geführt wurden. Außerdem wäre es besser gewesen, wenn die Präsentation von Herrn Jürgens mit Billerbecker Zahlen hinterlegt worden wäre. Sie stelle fest, dass es noch Dispute und Unklarheiten gebe.

 

Das wird von Herrn Hein verneint. Wollte die Stadt morgen eine Eigenkapitalverzinsung beschließen, bestünde ein erhebliches Potential, die Gebühren zu erhöhen und erhebliche Beträge jährlich an die Stadt abführen zu müssen.

 

Frau Dirks bestätigt die Feststellung von Herrn Wilkens, dass es sich um eine Frage der Philosophie handele. Herr Hein habe seine Stellungnahme abgegeben und egal, ob das Verfahren angewandt werde oder nicht, die Stadt wäre in der Lage, eine Eigenkapitalverzinsung vorzunehmen und damit die Gebühren zu erhöhen. Es sei aber immer gesagt worden, dass das nicht gewollt ist. Ihr sei es wichtig gewesen, die Politiker über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren zu informieren, damit es dann, falls nötig, ggf. angewandt werden könne.

 

Herr Wilkens meint, dass den Fraktionen noch einmal Gelegenheit gegeben werden sollte, die Angelegenheit intern zu erörtern.

 

Frau Dirks schlägt vor, dass der Ausschuss die Informationen über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren zur Kenntnis nimmt. Zurzeit sei die Finanzsituation der Stadt nicht so schlecht, als dass das Verfahren in diesem Haushaltsjahr angewandt werden müsste.

 

Herr Wiesmann moniert, dass es keinen einheitlichen Beschlussvorschlag der Verwaltung gebe und sich die Verwaltung nicht einigen könne. Das gehöre sich nicht.

 

Der Ausschuss nimmt schließlich die Informationen über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren zur Kenntnis.