Herr Hüls, Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld informiert die Ausschussmitglieder mittels einer Power-Point-Präsentation über die neue Bleiberrechtsregelung für abgelehnte Asylbewerber (Anlage 3).

 

Herr Schlieker spricht die Schulbildung der Kinder ausländischer Familien an. Es sei deutlich geworden, dass deutsche Sprachkenntnisse wichtig seien. Die Schulen hätten die Möglichkeit, zusätzliche Stundenkontingente zu bekommen, um ausländischen Kindern Nachhilfeunterricht zu erteilen. Dieses Angebot werde aber in vielen Kommunen nicht genutzt. In Billerbeck werde der Nachhilfeunterricht durch die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe abgedeckt. Oft landeten die Kinder auf der Sonderschule, weil die Sprachkenntnisse nicht ausreichten. In diesem Zusammenhang sollte an die Billerbecker Schulen appelliert werden, das zusätzliche Stundenkontingent in vollem Umfang zu nutzen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass sich in Billerbeck insbesondere die Grundschule und die Kindergärten um die Sprachförderung bemühten. Nach ihren Erfahrungen hätten aber nicht die Kinder, sondern die Mütter und Frauen, das Hauptmanko bei den Sprachkenntnissen.

 

Herr Krause macht deutlich, dass fehlender Nachhilfeunterricht nicht angemahnt werden dürfe, sondern vielmehr besonders anerkannt werden müsse, dass die Grundschule diesen Unterricht mit Unterstützung des Fördervereines anbiete.

 

Abschließend übergibt Herr Schlieker der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt einen Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bittet um schriftliche Beantwortung.