Beschlussvorschlag für den Rat:

In allen städt. Gebäuden wird ein generelles Rauchverbot verhängt. Entsprechende Hinweisschilder werden angebracht. An den Eingängen der städt. Gebäude  werden praktikable Aschenbecher aufgestellt.


Herr Nowak macht deutlich, dass er jeder Regelung bzgl. eines Rauchverbotes zustimmen würde, diese hätte schon viel eher getroffen werden müssen. Da eine gesetzliche Regelung aber noch ausstehe, halte er das Verhängen eines Rauchverbotes zum jetzigen Zeitpunkt für puren Aktionismus.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass sie auf Bundesregelungen gewartet habe, diese seien nicht gekommen, deshalb habe sie die Angelegenheit auf die Tagesordnung genommen.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich nach der jetzigen Regelung im Rathaus und fragt nach, ob und wo im Rathaus geraucht werden dürfe. Er weist darauf hin, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätig seien und jetzt reglementiert werden sollen.

 

Herr Messing berichtet, dass im vergangenen Jahr eine freiwillige Vereinbarung für die Mitarbeiter der Verwaltung getroffen worden sei. Die Raucher hätten die Möglichkeit, in einem Raum zu rauchen.

 

Der Feststellung von Herrn Dr. Meyring, dass es für das Rathaus eine Ausnahme gebe, für die Feuerwehr aber nicht, hält Herr Messing entgegen, dass sich die Feuerwehr mit einem Rauchverbot einverstanden erklärt habe.

 

Herr Krause will wissen, ob es nach dem Beschluss weiterhin einen Raucherraum im Rathaus geben wird.

Das wird von Herrn Messing bejaht. Es sei nicht so, dass es bei einem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden kein Raucherzimmer mehr geben dürfe.

 

Herr Tauber wirft ein, dass dies nicht sein könne. Schließlich solle lt. Beschlussvorschlag der Verwaltung ein generelles Rauchverbot verhängt werden.

 

Herr Krause ist ebenfalls der Meinung, dass es ein Raucherzimmer bei einem generellen Rauchverbot nicht mehr geben dürfe. Die Raucher müssten dann ggf. nach draußen gehen.

 

Herr Messing verweist auf die gemeinsam mit dem Personalrat auf den Weg gebrachte Dienstvereinbarung, die ein Raucherzimmer vorsehe.

 

Herr Nowak schlägt vor, heute keine Entscheidung zu treffen und zunächst die gesetzlichen Regelungen abzuwarten.

 

Herr Tauber ist der Meinung, dass ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahme gelten müsse. Genau das sehe der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, deshalb könne er diesem zustimmen.

 

Solange die Nichtraucher nicht gestört würden, so Herr Dr. Meyring, könnte doch ein Raucherraum im Rathaus, aber auch bei der Feuerwehr eingerichtet werden.

 

Herr Wieling hält es für besser, das Rauchen generell zu verbieten und kein Raucherzimmer zuzulassen. 

 

Herr Messing legt dar, dass in keinem Büro, in dem sich Mitarbeiter oder Publikum aufhalten, geraucht werde. In Zusammenarbeit mit dem Personalrat sei eine freiwillige Regelung erarbeitet worden. Er kenne keine Behörde, die auf ein Raucherzimmer verzichte. Selbstverständlich hätte auch die Feuerwehr die Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten, dieser Wunsch sei aber nicht vorgebracht worden.

 

Herr Dr. Meyring stellt den Antrag auf Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag. 


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen