Beschluss:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. 


Herr Flüchter fragt nach, welche Konsequenzen die Einhausung für die Anlieger haben könnte, z. B. könnte eine vermehrte Produktion eine höhere Frequentierung durch an- und abfahrende LKW nach sich ziehen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Verladestation heute schon vorhanden ist. Bei einer Produktionssteigerung müsste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden, dass die Lärmwerte im nächstgelegenen Wohnhaus eingehalten werden. Das könne nur spezifisch betrachtet werden und sei nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig