Beschluss:

Zu dem beantragten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Frau Besecke führt im Rahmen der Vorstellung der Planung aus, dass das Grundstück über die Nordstraße und die Straße „Am Rondell“ erschlossen werde, wobei die Erschließung über die Nordstraße zur Ludgeristraße erfolgen soll. Hierfür müssten die vorhandenen Poller versetzt werden. Geprüft werde noch, ob temporär während der Bauzeit die Nordstraße als Einbahnstraße ausgewiesen werde.

 

Herr Heymanns macht deutlich, dass die Poller wegen der Kita nach der Bauzeit unbedingt wieder installiert werden müssen.


Stimmabgabe: einstimmig