Beschlussvorschlag für den Rat:

Auf der Grundlage des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes.

Der Rat nimmt entsprechend Kenntnis.


Auf Nachfrage von Herrn Schulze Thier besteht Einvernehmen, dass auf den Prüfungsbericht der gpaNRW heute nicht noch einmal eingegangen werden muss. Verwaltungsseitig wird auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Zusammenfassung der Empfehlungen und Feststellungen verwiesen.

 

Hierzu merkt Herr Schulze Thier an, dass die Prüfung in gewisser Weise eine rein bürokratische Beurteilung der Arbeit in der Verwaltung und der vom Rat gefassten Beschlüsse darstelle.

Der Rat habe z. B. beschlossen, die Grundsteuer A nicht auf den fiktiven Hebesatz zu erhöhen. Im Prüfungsbericht der gpaNRW werde jedes Mal vermerkt, dass die Stadt ihre Ertragspotenziale, die ihr über die Fiktiv-Hebesätze als Steuerkraft zugerechnet werden, nicht ausschöpfe. Herr Ahlers habe bereits darauf hingewiesen, dass die Steuerschraube allgemein nach oben ginge, wenn alle Gemeinden den fiktiven Hebesatz anstreben würden.

Des Weiteren könne seitens der CDU-Fraktion die Feststellung der gpaNRW bzgl. der nicht mehr benötigten Turnhallen für den Schulsport nicht nachvollzogen werden.

 

Herr Messing bestätigt, dass verwaltungsseitig ebenfalls keine freien Kapazitäten weder bei Sporthallen noch bei Sportplätzen gesehen werden.

 

Herr Rampe stellt fest, dass viele der Empfehlungen bzw. Feststellungen der gpaNRW nicht neu seien und es sich hierbei um Standards handele.

Die Empfehlung, die für den Schulsport nicht mehr benötigten Halleneinheiten aufzugeben oder an Vereine zu übertragen könne er nicht mittragen.

Seitens der SPD-Fraktion werde kein Bedarf gesehen, auf die Empfehlungen/Feststellungen weiter einzugehen.

 

Frau Rawe führt aus, dass es nur bestimmte Stellschrauben gebe, an denen gedreht werden könne. Zu der o. a. Anmerkung von Herrn Schulze Thier weist sie darauf hin, dass die Grünen hinsichtlich der fiktiven Hebesätze bekanntlich eine andere Auffassung verträten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig