Beschluss:

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Gelsenwasser AG, der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen und in den nachgelagerten Planungsschritten berücksichtigt.

2.    Den Anregungen von Straßen.NRW und der Telekom wird gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.    Der Bebauungsplan „Berkelbrücke“ nebst Begründung mit Umweltbericht und den Anhängen wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander beschlossen.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Berkelbrücke” unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anhängen.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Berkelbrücke” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Herr Tauber erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig