Beschlussvorschlag für den Rat:

Das integrierte Handlungskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Zentrum Billerbecks wird in der überarbeiteten Fassung von September 2018 beschlossen. Für das Förderjahr 2019 sind Mittel für die Weiterführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Straßen Lilienbeck, Mühlenstraße, Ludgeristraße und Teilbereichen der Coesfelder Straße und der Kirchstraße  zu beantragen. Außerdem sind Fördermittel für die Mehrkosten, die sich bei der Ausschreibung des barrierefreien Umbaus der Münsterstraße und der Bahnhofstraße ergeben haben, zu beantragen.

Es wird beschlossen, die Maßnahmen des weiteren Innenstadtumbaus nach Bewilligung der Mittel durchzuführen.


Herr Brockamp erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Den Sitzungsvorsitz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter, Herr Rose.

 

Herr Lennertz beantragt, dem Sprecher der Anlieger der Mühlenstraße Rederecht einzuräumen.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Walbaum verliest zunächst die Antwort der Verwaltung auf Fragen, die seitens der Bürger der oberen und unteren Mühlenstraße bei den Versammlungen aufgeworfen wurden und die die SPD-Fraktion aufgegriffen und an die Verwaltung weitergeleitet hat.

Die Fragen und die Beantwortung der Verwaltung sind als Anlagen 2 und 3 dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem beigefügt.

 

Herr von Plettenberg macht deutlich, dass die größten und tlw. auch existenzielle Sorgen der Anlieger darin bestünden, dass aufgrund der Ausbauvariante in Naturstein erhebliche Beiträge zu zahlen seien. Die im Raum stehenden Summen seien nicht leistbar. Die Anlieger müssten nicht wie in anderen Abrechnungsgebieten durchschnittlich 5.000,-- € zahlen, sondern aufgrund der Grundstücksgrößen würden sie mit Beiträgen zwischen durchschnittlich 10.000,-- bis 15.000,-- € zur Kasse gebeten. Hinzu kämen noch die nicht unerheblichen Kosten für den Kanalbau.

Gleichzeitig werde die Nutzung der Mühlenstraße durch die Verwirklichung des Baugebietes Buschenkamp zunehmen. Er appelliere an alle, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, diese Straße mit so einem luxuriösem Material auszustatten oder ob es Möglichkeiten gebe, preiswerter und mit  dem gleichem Effekt auszubauen.

 

Herr Mollenhauer erinnert an den langen Beteiligungsprozess mit den Anliegern. Im Vorfeld sei gemeinsam im Rahmen einer Ortsbegehung die Auffassung vertreten worden, dass der Straßenausbau durchaus sinnvoll sei. Im Ausschuss sei hierüber beraten und eine Ausführung in Naturstein beschlossen worden mit der Maßgabe, dass die Anlieger mit den Mehrkosten nicht belastet werden dürfen.

Frau Lohaus habe bereits vor vielen Jahren in einem Vortrag dargelegt, dass es für Billerbeck sehr wichtig wäre, sich nicht nur mit der Fußgängerzone und dem Markt zu beschäftigen. Gerade die Straßen, die jetzt ausgebaut werden sollen, hätten eine besondere historische Bedeutung für Billerbeck, die aber derzeit nicht wahrgenommen werde. Durch den Ausbau der Straßen würde die historische Bedeutung der Innenstadt ins rechte Licht gerückt.

Auch wenn der Beitragssatz für den ein oder anderen Anlieger problematisch sein könnte, sei der gewählte Ausbaustandard für die historische Innenstadt durchaus angemessen. Der Ausbau bewirke auch eine Wertsteigerung der Anliegergrundstücke.

 

Herr Walbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion nach wie vor hinter dem städtebaulichen Entwicklungskonzept stehe und sich für die Durchführung der Maßnahmen ausspreche. Sie hätten sich für die Natursteinvariante unter der Bedingung ausgesprochen, dass die Anlieger mit den Mehrkosten nicht belastet werden dürfen und hierfür eine Sondersatzung erlassen werde. Darüber hinaus liege auch der prozentuale Anteil der Anlieger an den Kosten für Gehwege und Fahrbahnen an der unteren Grenze.

Falls der Ausbau nicht in Naturstein, sondern in Betonstein erfolgen sollte, hätte das keine Auswirkung auf die Höhe der Zuzahlung der Anwohner, denn dann würde die Sondersatzung nicht erlassen.

 

Herr Schulze Temming macht deutlich, dass ihm die veranschlagten Kosten deutlich zu hoch seien. Es gehe um Steuergelder und Fördergelder sowie um Kosten für die Stadt. Man sollte sich angewöhnen Geld zu sparen. Es gehe um immerhin 4 Mio €, das werde er so nicht mittragen.

 

Herr Brall stellt fest, dass es um einen von den Anliegern zu zahlenden Beitrag von 12,-- €/qm gehe. Alle Möglichkeiten würden ausgenutzt, um die Anliegerbeiträge möglichst gering zu halten.  

 

Herr Lennertz hält dem entgegen, dass sich die 12,-- €/qm durch Preissteigerungen erhöhen könnten. Aus CDU-Sicht sei der Ausbaustandard zu hoch. Sicher sei es richtig, dass die Sondersatzung nicht erlassen werde, wenn eine Ausführung in Betonstein erfolge. Das sei den Anliegern aber durchaus bewusst.

Herr Lennertz erkundigt sich nach den Auswirkungen, falls die angestrebte Förderung nicht gewährt wird.

 

Dann stehe man wieder ganz am Anfang, so Herr Mollenhauer. Damit wäre die Maßnahme gestoppt. Wenn der Rat den Durchführungsbeschluss nicht fasse, könne auch kein Förderantrag gestellt werden.

 

Herr Peter-Dosch gibt zu bedenken, dass  hier mehrere Punkte zusammenkommen. Die Kanalbaustelle werde sowieso kommen und aus Anliegersicht habe man die günstige Konstellation, dass Fördermittel beantragt werden können. Bei Durchführung der Maßnahme habe man die Möglichkeit, optisch eine Innenstadt aus einem Guss herzustellen. Irgendwann würde sowieso der Straßenausbau anstehen, dann sehr wahrscheinlich mit höheren Kosten aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen. Dann werde sich auch der Anliegerbeitrag erhöhen. Er sei dafür, die Maßnahme wie beschlossen auch umzusetzen. Mehr ausreizen als die Verwaltung das mit viel Flexibilität und Kreativität hinbekommen habe, gehe nicht.

 

Herr Walbaum weist darauf hin, dass lt. Beschlussvorschlag die Maßnahmen des weiteren Innenstadtumbaus erst nach Bewilligung der Mittel durchgeführt werden. Weiter wolle er daran erinnern, dass es um den barrierefreien Ausbau der Innenstadt gehe und dies erst die Möglichkeit für eine Förderung eröffnet habe. Er frage sich, was das Ansinnen der CDU-Fraktion sei. Möchte sie jetzt aussteigen aus dem Projekt barrierefreie Innenstadt oder trage sie das von der CDU mitentwickelte Konzept weiter mit.

 

Herr Lennertz entgegnet, dass es hier um den Ausbaustandard und um die zu hohen Kosten gehe. Sie seien sich ihrer Verantwortung bewusst.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass es keinen anderen günstigeren Standard unter einer Ausführung in Betonstein gebe. Heute stehe man tatsächlich vor der Frage, ob nach der Kanalbaumaßnahme die Straße ausgebaut oder sie wieder in ihren Ursprungszustand versetzt werde. Verwaltungsseitig werde ein Ausbau mit Naturstein vorgeschlagen, weil dieser dauerhafter und nachhaltiger sei und weil die Maßnahme im Haushaltsplan darstellbar sei. Eine Ausführung in Betonstein würde die Anlieger nicht entlasten.

 

Herr Mollenhauer teilt zum weiteren Ablauf mit, dass der Förderantrag bis zum 02.11.2018 auf den Weg gebracht werden müsse. Mit einer Bewilligung könne frühestens im Oktober/November des nächsten Jahres gerechnet werden. Dann müssten die Ing.-Leistungen ausgeschrieben werden, so dass die Ergebnisse frühestens im 2020 vorliegen werden. Ein Ausbau werde somit vielleicht erst 2021 erfolgen. Es sei davon auszugehen, dass die Anlieger vor 2022 keinen Beitragsbescheid erhalten werden; sie hätten also Zeit sich darauf einzustellen.

 

Herr Schulze Temming wirft ein, dass seitens der CDU nie die Rede davon gewesen sei, dass sie den Ausbau nicht wollten, ihnen seien aber die Kosten ein Dorn im Auge. Und wenn in der letzten Sitzung die Betonsteinvariante beschlossen worden wäre, dann wäre der Förderantrag doch mit genauso großen Chancen einzureichen gewesen.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass es keine Förderzusage gebe. Wenn Mittel bewilligt würden, müsse die Ausführung eine gewisse Qualität haben und ob eine Ausführung in Betonstein gefördert würde, würde er in Frage stellen.

 

Herr Lennertz betont noch einmal, dass die hohen Kosten ihnen Bauchschmerzen bereiteten. Zudem wisse man nicht, inwieweit es Kostensteigerungen gebe. Falls die Ausschreibungsergebnisse für Naturstein zu hohe Kosten ergeben sollten,  sollte die Möglichkeit bestehen, wieder einen Schritt zurück zu gehen.

 

Herr Dr. Sommer unterstreicht noch einmal, dass die Straße nach den Kanalbauarbeiten sowieso gemacht werden müsse, dann aber bei der Betonsteinvariante ggf. ohne Förderung. Dann wäre der Eigenanteil der Stadt höher, das wäre doch ein Eigentor.

 

Dieses Szenario sehe er nicht, so Herr Schulze Temming. Er gehe davon aus, dass auch für die Betonsteinvariante eine Förderung gewährt werde.

 

Herr Heymanns stellt den Antrag auf Abstimmung.

Der Antrag wird bei 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                                        2                        1          

SPD Fraktion                                   3                                        

Bündnis90/Die Grünen                 2                                        

Sonstige                                                                                      

Bürgermeisterin