Beschluss:

1.         Der Anregung des nördlichen Nachbarn wird dahingehend gefolgt, dass das Baufeld in westliche Richtung verkleinert wird.

2.         Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig