Beschluss:

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Den   Anregungen der Bodenschutzbehörde wird entsprechend der Ausführungen  gefolgt.

2.    Die Hinweise der LWL-Archäologie für Westfalen werden zur Kenntnis genommen und in die Planzeichnung aufgenommen.

3.    Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung bzgl. der Darstellung der Leitung im Bebauungsplan wird nicht berücksichtigt. Die Anregung, einen Hinweis in die Begründung aufzunehmen, wird berücksichtigt.

4.    Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

5.    Es wird beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Stadtzentrum und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, das Flurstück 289.

6.    Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im nördlichen Stadtzentrum zwischen Darfelder Straße, Industriestraße und Richtengraben und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, die Flurstücke 289, 290 und 291.

7.    Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ mit den Entwürfen der Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

8.    Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ und die Begründungen mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig