Sitzung: 11.10.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1382/2018
Beschluss:
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen der Bodenschutzbehörde wird
entsprechend der Ausführungen gefolgt.
2.
Die
Hinweise der LWL-Archäologie für Westfalen werden zur Kenntnis genommen und in
die Planzeichnung aufgenommen.
3.
Die
Hinweise der Thyssengas GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung bzgl.
der Darstellung der Leitung im Bebauungsplan wird nicht berücksichtigt. Die
Anregung, einen Hinweis in die Begründung aufzunehmen, wird berücksichtigt.
4.
Die
Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.
5.
Es wird
beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen
Stadtzentrum und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, das
Flurstück 289.
6.
Es wird
beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ aufzustellen.
Der Planbereich liegt im nördlichen Stadtzentrum zwischen Darfelder Straße, Industriestraße
und Richtengraben und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, die
Flurstücke 289, 290 und 291.
7.
Der
Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ mit den Entwürfen der
Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
8.
Der
Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ und die Begründungen
mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel
erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig