Beschlussvorschlag für den Rat:

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff, werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2019 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.


Frau Lammers geht auf die einzelnen Positionen der Änderungsliste ein.

 

Herr Lennertz beantragt, die Investitionen für die naturnahe Entwicklung von Berkel und Berkelquelle zu streichen. Hier solle viel Geld in die Hand genommen werden, um aus einem großen einen kleinen Teich zu machen.

 

Wer sage, dass aus einem großen Teich ein kleiner Teich gemacht werde, habe das Konzept nicht verstanden, so Frau Rawe.

 

Herr Tauber bittet die Verwaltung die Gesamtkosten, die Fördermittel und die Ökopunkte darzustellen und die Konsequenzen aufzuzeigen, falls die Maßnahme nicht durchgeführt wird. Es müsse deutlich werden, dass es nicht darum gehe, aus einem großen einen kleinen Teich zu machen. Es sei sträflich und fahrlässig, wenn die Mittel für diese Maßnahme nicht eingestellt werden, denn dann müsse die Maßnahme irgendwann ohne Förderung doch durchgeführt werden.

 

Herr Hein erläutert daraufhin, dass die Stadt nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau rechtlich verpflichtet sei. Komme man dieser Verpflichtung nicht nach, könne die Bezirksregierung die Stadt Billerbeck auffordern, das Projekt durchzuführen.

Die Finanzierung und die Kosten der Maßnahme seien in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten detailliert dargestellt worden. In die ökologische Optimierung würden rd. 470.000,-- € investiert, davon würden 80% = rd. 376.000,-- € gefördert, so dass noch ein Eigenanteil für die Stadt in Höhe von rd. 94.000,-- € verbliebe. Die ökologische Verbesserung werde im landschaftspflegerischen Begleitplan mit Wertpunkten ausgewiesen und diese würden auf den 20%-igen Eigenanteil der Stadt angerechnet. Jeder Öko-Punkt werde mit 3,-- € gehandelt.

Es werde also in eine Maßnahme investiert, die zu 80% gefördert wird und die ggf. später zwangsweise ohne Förderung durchgeführt werden müsse.

Im Übrigen habe der Ausschuss damals beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigungsplanung auf den Weg zu bringen. Der Stadt seien bislang hierfür Kosten in Höhe von rd. 50.000,-- € entstanden.

 

Herr Schlieker stellt fest, dass die CDU offenbar nicht bereit ist, für eine wichtige ökologische Maßnahme Geld auszugeben. Für die Aula und den Kunstrasenplatz sei mehr Geld ausgegeben worden.

 

Herr Lennertz ist der Auffassung, dass es durchaus andere kostengünstigere Möglichkeiten gebe, um eine Renaturierung mit dem bestehenden Quellteich herbeizuführen. Er wolle noch einmal herausstellen, dass die Gesamtmaßnahme einschl. Steg rd. 600.000,-- € koste und dafür der Teich verkleinert werde. Dabei seien Folgekosten noch gar nicht berücksichtigt.

 

Herr Hein entgegnet, dass es falsch sei, dass es eine technisch andere Lösung zur Optimierung des Bereiches gebe. Man habe die Wahl gehabt zwischen einer  Beseitigung des bestehenden Teiches oder der Schaffung eines Mini-Teiches. Ziel sei und bleibe, die Quellaustritte ohne einen künstlich angelegten Teich frei ausfließen zu lassen. Mit der geringeren Aufenthaltsdauer in einem kleinen Teiches bekomme man nicht die Probleme wie bei einem großen Teich. Der kleine Teich sei eine Kröte, die von der Bezirksregierung geschluckt werden musste. Aber insgesamt werde auch hiermit immer noch eine deutliche Verbesserung des Bereiches erreicht.

 

Herr Geuking widerspricht dieser Aussage. Er sehe nur, dass mit dem Konzept an den Symptomen, nicht aber an der Ursache „herumgedoktert“ werde. Mit weniger Eigenmitteln könnte die Situation viel besser gehändelt werden. Vorschläge hierzu habe er schon einmal eingereicht. Immerhin handele es sich um Steuergelder. Der Wille der Bürger sei die Erhaltung des Berkelquellteiches gewesen.

 

Herr Tauber betont, dass dem bürgerlichen Engagement Rechnung getragen worden sei. Sinn und Zweck der Maßnahme seien ausgiebig im Fachausschuss diskutiert worden. Die Ausführungen zur Finanzierung habe man gehört. Natürlich handele es sich um Steuergelder, er sei aber Kommunalpolitiker vor Ort und sehe, dass es ein Förderprogramm gebe, das zum Vorteil der Billerbecker genutzt werden könne. Außerdem bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme.

 

Herr Hein stellt zur Sache noch einmal richtig, dass sich 1800 Bürger per Unterschrift für eine ökologische Optimierung und den Erhalt des Teiches ausgesprochen hätten. Die Bürger bekämen nun genau das, wofür sie sich mit großer Mehrheit ausgesprochen hätten. Für die von Herrn Geuking beschriebene Optimierung würden weder Fördermittel gewährt noch eine Genehmigung erteilt, weil es sich nicht um eine ökologische Optimierung handele, die zu einer Verbesserung der Qualität führe.

 

Frau Dirks stellt den o. a. Antrag von Herrn Lennertz, auf die komplette Maßnahme zur Optimierung des Berkelquellbereiches zu verzichten zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) und 6 Nein-Stimmen (SPD und Bürgermeisterin) abgelehnt.

 

 

Herr Geuking beantragt, als Platzhalter 5.000,-- € für die Anlegung eines Mountainbike-Parks vorzusehen, um im nächsten Jahr handlungsfähig zu sein. Hierzu habe er für die nächste Ratssitzung eine Bürgeranregung eingereicht.

Nach kurzer Erörterung wird dem Antrag von Herrn Geuking einstimmig zustimmt.

 

 

Herr Tauber verweist auf den von der SPD-Fraktion eingereichten Begleitantrag zum Haushaltsplanentwurf bzgl. der Bildung eines Haushaltsansatzes „Inklusionsbeauftragter“ und Erweiterung des Stellenplanes ab 2019, der über die Verwaltung allen Fraktionen zugeleitet wurde (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem) . Es gehe darum, im nächsten Jahr möglichst eine entsprechende Stelle besetzen zu können. Die SPD-Fraktion werde für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden Fraktionsantrag, in dem die konkreten Aufgaben und Funktionen beschrieben werden, einreichen. Über die Besetzung der Stelle solle im Fachausschuss entschieden werden.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass Themen wie z. B. Klimaschutz, Gleichstellung, Familienmanagement in der Verwaltung als Querschnittaufgabe bearbeitet werden und dies gut funktioniere. Sie könne sich nicht vorstellen, wie jemand mit einer 0,3 Stelle arbeiten solle und sie befürchte, dass sich das verselbständige.

 

Herr Lennertz befürwortet den Antrag grundsätzlich, weist aber auch darauf hin, dass in Billerbeck Inklusion und Barrierefreiheit schon sehr groß geschrieben werden.

 

Frau Rawe findet es wichtig, das Thema Barrierefreiheit insgesamt weiter zu beackern. Die Diskussion über die 0,3 Stelle müsse im Fachausschuss geführt werden, dann werde man sehen, ob der Stellenplan tatsächlich erweitert wird.

 

Herr Dr. Meyring spricht sich dafür aus, zunächst in Ruhe über die Stelle zu diskutieren.

 

Herr Tauber gibt zu bedenken, dass ja noch nicht über die Einrichtung der Stelle entschieden werden solle, sondern heute nur ein Platzhalter vorgesehen werden soll.

 

Frau Mollenhauer konstatiert, dass man in Billerbeck, was die Barrierefreiheit anbelange schon sehr lange auf  einem guten Weg sei. Es gehe ihr zu schnell, wenn jetzt schon ein Haushaltsansatz gebildet würde. Sie sei dafür, grundsätzlich zunächst im Fachausschuss zu beraten.

 

Nach weiterer Diskussion wird festgestellt, dass über den SPD-Antrag in der nächsten Ratssitzung diskutiert wird. Jetzt gehe es um die Frage, ob bereits heute eine zusätzliche 0,3 Stelle im Stellenplan ausgewiesen wird, damit die Stelle ggf. auch schon im nächsten Jahr besetzt werden kann.

 

Frau Dirks lässt über den SPD-Begleitantrag, den Stellenplan 2019 um eine 0,3 Stelle zu erweitern, abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja (SPD und Grüne) und 6 Nein-Stimmen (CDU und Bürgermeisterin) abgelehnt.

 

 

Herr Messing teilt dann zu dem von Herrn Walbaum im Rahmen der ersten Haushaltsplanberatung vorgebrachten Hinweis, dass die Behinderten-Toilette in der LAWI zu niedrig sei mit, dass die Toilette so installiert wurde, wie sie heute vorhanden ist. Sie werde aber jetzt von einem Unternehmen auf die richtige Höhe gebracht.

 

Frau Rawe wirft vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung eine Neuregelung zur Förderung von Langzeitarbeitslosen plant und dabei sehr hohe Lohnkostenzuschüsse gewährt werden sollen die Frage auf, ob die Stadt nicht jemandem die Möglichkeit geben sollte, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Wenn man das tun würde, müsste dies im Stellenplan berücksichtigt werden.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass das bereits geübte Praxis sei und man das auch weiterhin im  Blick habe. Es müsse allerdings auch immer passgenau mit der entsprechend geforderten Qualifikation übereinstimmen.

 

Herr Schlieker erkundigt sich, ob das Freibad nicht an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollte, um dort eine Fernwartung durchführen zu können und Schwimmzeiten außerhalb der Dienstzeit eines Schwimmmeisters anbieten zu können.

 

Herr Messing teilt mit, dass das Freibad mit einem Glasfaseranschluss versehen wird. Für eine Fernwartung werde dieser aber nicht benötigt. Das Freibad werde schon heute technisch über die Kläranlage abgewickelt und beim Badebetrieb müsse zwingend eine Badeaufsicht vor Ort sein.

 

Der HFA fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig