Beschlussvorschlag für den Rat:

Die 1. Änderungssatzung über die Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck wird in der der Sitzungsvorlage zum Haupt- und Finanzausschuss zum 22.11.2018 beigefügten Fassung beschlossen.


Herr Geuking regt an, die Steuerbefreiung nicht nur auf Fundtiere aus dem von der Stadt Billerbeck mit der Betreuung und Versorgung von Fundtieren beauftragten Tierheim zu beschränken. 

 

Herr Messing spricht sich für eine Beibehaltung dieser Regelung aus, weil die Stadt einen Kooperationspartner habe, der die Tiere aufnehme. Es liege im Interesse der Stadt, dieses Tierheim bei der Vermittlung der Tiere zu unterstützen.

 

Herr Schulze Thier weist darauf hin, dass eine Begleithundeprüfung auch für Jagdhunde durchgeführt werde und erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung auch für Jagdhunde gelte.

 

Frau Lammers teilt mit, dass zu dieser Frage der Städte- und Gemeindebund befragt worden sei und zitiert: Die Mustersatzung geht daher davon aus, dass trotz der öffentlichen Funktion , die der Jagdausübung durchaus zukommt, im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegen wird, so dass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Steuerbegünstigung gegeben ist. Grundsätzlich ist der Tatbestand, dass ein Jagdhund gehalten wird, nicht steuerbegünstigt.

Es sei denn, dass die Begleithundeprüfung für Jagdhunde vergleichbar ist mit der Prüfung lt. neuer Fassung der Hundesteuersatzung (§ 3 Abs. 5). Dies müsste dann im Einzelfall geprüft werden.

 

Frau Dirks teilt mit, dass es aufgrund der verschiedenen Prüfungen, die für Hunde abgehalten werden können und die Stadt hier kein Experte ist, die Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes eingeholt wurde.

 

Herr Tauber schlägt eine weitere Staffelung der Gebühren für die als gefährlich geltenden Hunde vor. Wenn jemand einen gefährlichen Hund halte und sich verantwortungsbewusst hierum kümmere, indem er eine Begleithundeprüfung ablege, sollte er nicht den hohen Steuersatz für gefährliche Hunde zahlen müssen.

 

Frau Dirks rät hiervon ab, Halter von gefährlichen Hunden müssten ohnehin Prüfungen nachweisen.

 

Frau Lammers merkt an, dass nur 8 gefährliche Hunde in Billerbeck gemeldet seien.


Stimmabgabe: einstimmig