Sitzung: 19.02.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1406/2018
Beschluss:
1. Der
Anregung der IHK wird gefolgt und der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt
beschrieben, bzgl. der Einschränkung der Einzelhandelsnutzung ergänzt.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3
BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur
zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der
Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden
und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den
geänderten Teilen gegeben.
3. Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig