Sitzung: 27.06.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1464/2019
Beschluss:
1. Die
Stellungnahmen der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Deutsche Bahn AG und des
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
werden zur Kenntnis genommen.
2. Die
Anregungen der Bodenschutzbehörde des Kreises Coesfeld werden berücksichtigt.
3. Die
Anregung der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Darstellung der
Löschwasserversorgung wird berücksichtigt. Die Anregung, die zweite
Feuerwehrzufahrt im Bebauungsplan festzusetzen, wird nicht berücksichtigt.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder
Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
“Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht
aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: Ja Nein Enthaltung
CDU Fraktion 11
SPD Fraktion 6
Bündnis90/Die Grünen 5
Sonstige 1 1
Bürgermeisterin 1