Beschlussvorschlag für den Rat:

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Der  Anregung der Bauaufsicht wird durch redaktionelle Korrektur gefolgt. Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde bzgl. der Aufnahme weiterer Hinweise aus dem frühzeitigen Verfahren  wird nicht gefolgt.

2.    Die Hinweise der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia NRW GmbH, der Amprion GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

3.    Den Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.

4.    Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

 

Abschließende Beschlüsse:

5.    Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

6.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander den Bebauungsplan „Buschenkamp” mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.

7.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·        Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig