Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Unitymedia NRW GmbH und der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird gefolgt.

3.    Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

4.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan „Baumgarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“  beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·        Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erörterung folgt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig