Sitzung: 01.10.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1488/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Unitymedia NRW GmbH und der Telekom Deutschland
GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2. Der
Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird
gefolgt.
3. Der
Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
4. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“ aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan „Baumgarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften
als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan
„Baumgarten“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Nach kurzer Erörterung folgt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig