hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Unitymedia NRW GmbH und der Telekom Deutschland
GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2. Der
Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird
gefolgt.
3. Der
Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
4. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“ aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan „Baumgarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften
als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan
„Baumgarten“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411)
in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB vom 5. August 2019 bis zum 4. September 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in
der Anlage I aufgelistet.
Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu beschließen. Damit tritt die
Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung
des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses
vom 25.06.2019, TOP 7 ö.S., und des Rates vom 27.06.2019, TOP 14 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
·
Anlage I
- Abwägungstabelle
·
Entwurf
der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung