Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches umgrenzt wird durch die Nottulner Straße, die Münsterstraße, den Austenkamp und den Austenkampweg wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nottulner Straße beschlossen.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Frau Besecke erläutert die Festsetzungen der Planänderung. Der Ausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig