Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2  BauGB durchgeführt.


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Sie weist darauf hin, dass sich die Änderungen nur auf den Teilbereich beziehen, der als Sonderbaufläche ausgewiesen werden soll. Das bedeute, dass im nördlichen Bereich Lebensmitteleinzelhandel mit 10% Randsortiment bestehe und im südlichen Teil ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel Tier- und Gartenfachmarkt ausgewiesen werde, wobei auch hier nahversorgungs- und zentrenrelevante Randsortimente mit max. 10% der Gesamtverkaufsfläche zulässig seien.

 

Herr Peter-Dosch befürchtet, dass sich z. B. auch in dem angrenzenden  jetzt tlw. leerstehenden Gebäude Einzelhandel ansiedeln könnte und dort wiederum 10% Randsortimente zugelassen werden. Das würde der Strategie, die Innenstadt zu stärken, entgegen laufen. Dem müsste planerisch entgegen gewirkt werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass mit der Einschränkung auf 10% bewirkt werden soll, dass der Markt nicht einen anderen Charakter bekomme. In einem Gewerbegebiet sei aber Einzelhandel ohne die Hauptsortimente gem. Billerbecker Liste grundsätzlich zulässig. Neben dem Hauptsortiment seien dann auch dort Randsortimente zulässig. Man könne nicht beliebig andere Festsetzungen treffen; da es reihenweise Urteile gebe, die aus diesem Grund Bebauungspläne für nichtig erklären.

 

Herr Wilkens erkundigt sich, ob es im Vorfeld bereits Anfragen oder Reklamationen gegeben habe.

 

Frau Besecke teilt mit, dass bei ihr nichts eingegangen sei. Im Internet könne sich jeder über das Vorhaben informieren.

 

Herr Kösters begrüßt die Ansiedlung eines Tier- und Gartenfachmarktes an der Stelle. Die Bedenken der Grünen hinsichtlich der zulässigen Randsortimente teile er nicht.

 

Herr Walbaum fragt nach, ob der Verwaltung bekannt sei, wie die leerstehenden Gewerbegebäude genutzt werden sollen.

 

Frau Besecke erläutert, dass sich in einem Teil ein Büro befinde und der andere Teil leer stehe. Konkrete Anfragen lägen noch nicht vor. Möglich wären dort auch Gastronomie oder Dienstleister.

 

Von Herrn Walbaum nach dem Zeitfenster befragt, teilt Frau Besecke mit, dass das Planverfahren frühestens im Sommer 2020 abgeschlossen werden könne.


Stimmabgabe: einstimmig