Sitzung: 04.12.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1516/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit den Planentwürfen
wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1
BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Sie weist darauf hin, dass sich die Änderungen nur auf den Teilbereich beziehen, der als Sonderbaufläche ausgewiesen werden soll. Das bedeute, dass im nördlichen Bereich Lebensmitteleinzelhandel mit 10% Randsortiment bestehe und im südlichen Teil ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel Tier- und Gartenfachmarkt ausgewiesen werde, wobei auch hier nahversorgungs- und zentrenrelevante Randsortimente mit max. 10% der Gesamtverkaufsfläche zulässig seien.
Herr Peter-Dosch befürchtet, dass sich z. B. auch in dem angrenzenden jetzt tlw. leerstehenden Gebäude Einzelhandel ansiedeln könnte und dort wiederum 10% Randsortimente zugelassen werden. Das würde der Strategie, die Innenstadt zu stärken, entgegen laufen. Dem müsste planerisch entgegen gewirkt werden.
Frau Besecke
erläutert, dass mit der Einschränkung auf 10% bewirkt werden soll, dass der
Markt nicht einen anderen Charakter bekomme. In einem Gewerbegebiet sei aber
Einzelhandel ohne die Hauptsortimente gem. Billerbecker Liste grundsätzlich zulässig. Neben dem Hauptsortiment
seien dann auch dort Randsortimente zulässig. Man könne nicht beliebig andere
Festsetzungen treffen; da es reihenweise Urteile gebe, die aus diesem Grund
Bebauungspläne für nichtig erklären.
Herr Wilkens
erkundigt sich, ob es im Vorfeld bereits Anfragen oder Reklamationen gegeben
habe.
Frau Besecke teilt
mit, dass bei ihr nichts eingegangen sei. Im Internet könne sich jeder über das
Vorhaben informieren.
Herr Kösters begrüßt
die Ansiedlung eines Tier- und Gartenfachmarktes an der Stelle. Die Bedenken
der Grünen hinsichtlich der zulässigen Randsortimente teile er nicht.
Herr Walbaum fragt
nach, ob der Verwaltung bekannt sei, wie die leerstehenden Gewerbegebäude
genutzt werden sollen.
Frau Besecke
erläutert, dass sich in einem Teil ein Büro befinde und der andere Teil leer
stehe. Konkrete Anfragen lägen noch nicht vor.
Möglich wären dort auch Gastronomie oder
Dienstleister.
Von Herrn Walbaum
nach dem Zeitfenster befragt, teilt Frau Besecke mit, dass das Planverfahren
frühestens im Sommer 2020 abgeschlossen werden könne.
Stimmabgabe: einstimmig