Sitzung: 12.12.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1505/2019
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches umgrenzt wird durch die Nottulner Straße, die
Münsterstraße, den Austenkamp und den Austenkampweg wird die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nottulner Straße beschlossen.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3
BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig