Sitzung: 12.05.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1550/2020
Beschluss:
1.
Der
Anregung, die Arkaden für das Plangebiet zwingend vorzuschreiben, wird nicht
gefolgt.
Ja Nein Enthaltung
Stimmabgabe: CDU-Fraktion 12
SPD-Fraktion
6
Grüne 5
Sonstige 2
Bürgermeisterin 1
2.
Der
Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
3.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet II Nordteil“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden
ist.
4.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“
mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der
Planzeichnung sowie der Begründung.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden
Fassung
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit
geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Stimmabgabe: einstimmig
Herr Walbaum beantragt, getrennt über den Punkt 1. und die Punkte 2. – 5. abstimmen zu lassen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.