Beschluss:

1.         Der Anregung, die Arkaden für das Plangebiet zwingend vorzuschreiben, wird nicht gefolgt.
                                                          Ja      Nein  Enthaltung
Stimmabgabe:   CDU-Fraktion        12 
                            SPD-Fraktion                      6
                            Grüne                      5
                            Sonstige                              2
                            Bürgermeisterin       1

2.         Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

3.         Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Stimmabgabe: einstimmig


Herr Walbaum beantragt, getrennt über den Punkt 1. und die Punkte 2. – 5. abstimmen zu lassen.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.