Beschlussvorschlag für den Rat:

2.) Sollte die Ausweisung einer Fahrradstraße im Widerspruch zur Förderzusage stehen, wird die Verwaltung beauftragt mit der Förderstelle abzustimmen, ob die zugesagten Mittel für den Ausbau weiterer Wirtschaftswege zur Verfügung stehen. Sollten die zur Diskussion stehenden Fördermittel auch für den Ausbau der weiteren Wirtschaftswege zur Verfügung stehen, sind diese neben dem Anliegeranteil und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu verwenden und es ist nach Prioritätenliste vorzugehen.

 

3.) Punkt 2.) ist ebenfalls einschlägig, wenn die Anliegeranteile für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) trotz Ausweisung als Fahradstraße nicht erbracht werden.

 

4.) Der Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) wird, sofern Punkt 2.) oder 3.) einschlägig sind, in der Priorität hinten angestellt. Ein mögliche Sanierung kann nach Abarbeitung der Prioritätenliste erneut beraten werden.

 

5.) Werden die Anliegeranteile auch bei weiteren Wirtschaftswegen der Prioritätenliste nicht zur Verfügung gestellt, werden auch diese Wege hinten angestellt und es wird weiter nach Liste verfahren.

 


Herr Ueding und Herr Wiesmann erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Herr Schulze Temming übernimmt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt.

 

Herr Holthausen weist auf den zuvor zur Verfügung gestellten Vermerk hin und erläutert ihn. Die geplante Fahrradstraße verträgt sich nicht mit dem Förderantrag. Die Förderung ist nicht für eine Fahrradstraße vorgesehen. Daher könne jetzt nur nach der Prioritätenliste vom 27.11.2020 vorgegangen. Da der Eigenanteil für Anwohner bei 10 % liegt, würden mit Anwohnern der betroffenen Straßen gleichzeitig Kontakt aufgenommen und digitale Anliegerversammlungen abgehalten werden.

 

Herr Schulze Temming schlägt eine Wegebereisung im Frühjahr 2022 vor.

 

Herr Rampe macht deutlich, dass die Verwaltung nach der Dringlichkeit arbeiten solle.

 

Die Prioritätenliste Wirtschaftswege wird der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss, der Punkt 1.) hat sich den Ausführungen entsprechend erledigt:

 


Stimmabgabe: einstimmig