Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1.)
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Förderstelle der Bezirksregierung Münster
abzustimmen, ob die für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen
bis zur K52) zugesagten Fördermittel in Höhe von 250.000 € auch zur Verfügung
gestellt werden, wenn der Weg als Fahrradstraße ausgewiesen wird.
Sollten die
für den Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52)
zugesagten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dieser Weg als
Fahrradstraße ausgewiesen wird, ist die Straße entsprechend als Fahrradstraße
auszuweisen und sodann unter dem Vorbehalt der Zusage der
Anliegeranteile wie bislang angedacht auszubauen.
2.) Sollte
die Ausweisung einer Fahrradstraße im Widerspruch zur Förderzusage stehen, wird
die Verwaltung beauftragt mit der Förderstelle abzustimmen, ob die zugesagten
Mittel für den Ausbau weiterer Wirtschaftswege zur Verfügung stehen. Sollten
die zur Diskussion stehenden Fördermittel auch für den Ausbau der weiteren
Wirtschaftswege zur Verfügung stehen, sind diese neben dem Anliegeranteil und
den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu verwenden und es ist nach
Prioritätenliste vorzugehen.
3.) Punkt
2.) ist ebenfalls einschlägig, wenn die Anliegeranteile für den Ausbau des
Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) trotz Ausweisung als
Fahradstraße nicht erbracht werden.
4.) Der Ausbau des Wirtschaftsweges 562 (COE 114 – von Osthellen bis zur K52) wird, sofern Punkt 2.) oder 3.) einschlägig sind, in der Priorität hinten angestellt. Ein mögliche Sanierung kann nach Abarbeitung der Prioritätenliste erneut beraten werden.
5.) Werden
die Anliegeranteile auch bei weiteren Wirtschaftswegen der Prioritätenliste
nicht zur Verfügung gestellt, werden auch diese Wege hinten angestellt und es
wird weiter nach Liste verfahren.
Sachverhalt:
Mit den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2015 wurde die generelle
Vorgehensweise für den Ausbau von Wirtschaftswegen festgelegt. Demnach sind ab
dem Haushaltsjahr 2016 für die Wegesanierung im Außenbereich jährlich 200.000 €
zu verplanen. Die besagte Summe setzt sich dabei aus einem zehnprozentigen
Anliegeranteil, sowie aus einer Summe von 80.000 € welche über die Erhöhung der
Grundsteuer A auf 81 Prozentpunkte gegenfinanziert ist und ansonsten aus
allgemeinen Deckungsmitteln zusammen. Bei den zwischenzeitlich durch die Stadt
ausgebauten Wirtschaftswegen wurde jeweils auf das oben geschilderte
Finanzierungsmodell zurückgegriffen, größere Probleme gab es dabei in der
Vergangenheit nicht.
Der hier betrachtete Wirtschaftsweg 562 (COE 114) wurde in jüngerer Vergangenheit vorrangig
betrachtet, weil etwaige Fördermöglichkeiten zur Diskussion standen. Damals
hatte man sich entschieden von der eigentlich festgelegten Reihenfolge in Bezug
auf den Ausbau von Wirtschaftswegen abzuweichen, damit ein Förderantrag für
einen Wirtschaftsweg gestellt werden kann, dessen Ausbau voraussichtlich große
finanzielle Ressourcen beanspruchen wird.
Dies vorweg gestellt, wurde der hier betrachtete Ausbau des o.g.
Wirtschaftsweges auch schon in den Sitzungen des Bezirksausschusses am 27.11.19
sowie abschließend im Rat am 10.09.2020 beraten. Damals wurde
beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Förderantrag zu stellen
um den Ausbau des entsprechend beratenen Abschnittes des Weges 562 (Coe 114-
von Osthellen bis zur K 52) im Jahr 2021 durchzuführen.
Am 21.09.2020 wurden die Anlieger des zum Ausbau anstehenden
Teilabschnitts dann zu einer Anliegerversammlung eingeladen. Im Rahmen der
Veranstaltung wurden das generelle Vorgehen (Grundsatzbeschluss) sowie der
aktuelle Planstand zum angedachte Ausbau vorgestellt. Seitens der Anlieger
wurde im Termin eine Verkehrsproblematik thematisiert. Konkret wurde der Wunsch
geäußert eine Tempo-reduzierung festzusetzten. Verwaltungsseitig konnte der
Wunsch nachvollzogen werden. Gleichwohl wurde bereits im Termin mitgeteilt,
dass die Stadt Billerbeck bezogen auf den Eingriff in den fließenden Verkehr
keine Zuständigkeit hat. Es wurde dennoch zugesagt entsprechende Gespräche mit
den zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Coesfeld sowie dem
Verkehrskommissariat der Polizei) zu führen. Aufgrund der nicht gegebenen
Zuständigkeit wurde der von den Anliegern vorgetragene Wunsch einer
Verkehrsberuhigung jedoch nicht in Form eines weiteren Beschlussvorschlages
aufgearbeitet. Gleichwohl wurden zwischenzeitlich mehrfach Gespräche
mit den zuständigen Fachstellen geführt und es wurde um Anordnung einer
Geschwindigkeitsreduzierung gebeten. Per Mail teilte die Straßenverkehrsbehörde
am 18.11.2020 mit, dass ein Geschwindigkeitsprotokoll veranlasst wurde
um einen Überblick über die Verkehrslage zu erhalten. Im Zeitraum vom
09.11.2020 bis 16.11.2020 wurden in Höhe Osthellen 23 folgende
Geschwindigkeitskennzahlen festgestellt:
- Fahrtrichtung
Ludgerusweg:
·
maximale Geschwindigkeit von = 102
km/h
·
durchschnittliche Geschwindigkeit =
54 km/h
·
Grenzgeschwindigkeit für die ersten
85% der Fahrzeuge = 67 km/h
·
Geschwindigkeitsüberschreitungen in
% = 0,1
- Fahrtrichtung
Osthellen:
·
maximale Geschwindigkeit von = 93
km/h
·
durchschnittliche Geschwindigkeit =
49 km/h
·
Grenzgeschwindigkeit für die ersten
85% der Fahrzeuge = 63 km/h
·
Geschwindigkeitsüberschreitungen in
% = 0,0
Aus Sicht der
Straßenverkehrsbehörde war das Geschwindigkeitsprotokoll unauffällig und es
wurde keine Veranlassung zur Anordnung gesehen.
Weitere Gespräche haben dann
dennoch zu dem Ergebnis geführt haben, dass im Bereich der Wohnbebauung
Osthellen 5/13 und Osthellen 23 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h
und die Beschilderung „Achtung Kinder“ angeordnet wurde.
Bei dieser Anordnung wurde insbesondere Aspekten der Schulwegsicherung im
Bereich Wiesmann und Middendorf (bei Wiesmann mit der Situation einer
Kuppe und bei Middendorf mit den Kindern, die entlang des Wirtschaftsweges zur
Bushaltestelle gehen) Rechnung getragen.
Eine der Anordnung
entsprechende Beschilderung wurde verwaltungsseitig umgehend und ohne
Verknüpfung zum angedachten Ausbau des Weges in Auftrag gegeben. Eine weitere
Reduzierung des Tempos ist seitens der Straßenverkehrsbehörden nicht
darstellbar. Die Stadt Billerbeck ist jedoch ergänzend gewillt, zusätzlich
zur Temporeduzierung im Zuge des Wegeausbaus in den Bereichen ohne angeordnete
Geschwindigkeitsbegrenzung sogenannte „Signalsteine“ an den Fahrbahnrändern
einbauen, die ebenfalls zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen sollen.
Abb. 1: Ausschnitt aus der Verkehrssrechtlichen Anordnung gem. § 45 der
StVO vom 10.03.2021 (siehe auch Anlage)
Neben den Gesprächen mit den zuvor genannten Behörden wurde auch regelmäßig
Rücksprache mit der Förderstelle gehalten. Diese signalisierte dann Mitte
März 2021, dass die Bewerbung der Stadt Billerbeck in 2021 durchaus Chancen
für eine Bewilligung hätte.
Nachdem diese Informationen vorlagen, wurden die Anlieger angeschrieben. Mit
dem Anschreiben vom 18.03.2021 (siehe Anlage) wurde
gegenüber den Anliegern mitgeteilt, zu welchem Ergebnis die Gespräche mit den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden geführt haben, dass die Stadt gewillt ist
auch Signalsteine zu installieren und dass die Bezirksregierung Münster einen
etwaigen Förderzuschlag signalisiert hat. Ergänzend wurde erneut der zu
erbringende Anliegeranteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten
thematisiert. Insgesamt beziffern sich die Ausbaukosten auf ca. 538.000 €, sodass
ein Anliegeranteil in Höhe von 53.800 € aufzubringen ist. Die Anlieger wurden
mit dem Schreiben vom 18.03.2021 zudem dahingehend informiert, dass es
für die Stadt Billerbeck unerheblich ist, wie die Aufteilung des
Anliegeranteils unter den jeweiligen Anliegern erfolgt. Des Weiteren wurde
seitens der Verwaltung für jeden Anlieger ein Vorschlag zur Bezifferung des
individuellen Anteils vorgetragen.
Da der Bezirksregierung Münster kurzfristig gemeldet werden musste, dass
der Förderantrag aufrechterhalten wird, war der Verwaltung sehr daran gelegen,
zeitnah abzuklären, ob die finanzielle Anliegerbeteiligung zugesagt werden
kann. Den Anliegern wurde insofern eine Frist zur Rückmeldung von zwei Wochen (bis
31.03.2021) eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde auch schon
kommuniziert, dass der Förderantrag gegebenenfalls zurückgezogen werden muss,
wenn der Anliegeranteil nicht aufgebracht wird bzw. dass dann zunächst die nach
der Prioritätenliste vorrangig auszubauenden Wirtschaftswege auszubauen wären
und der hier betrachtete Wirtschaftsweg erstmal zurückgestellt werden müsste,
bis er laut Prioritätenliste an der Reihe wäre und auch die Finanzierung des
städtischen Eigenanteils aus Haushaltsmitteln gesichert wäre. Gegenüber den
Anliegern wurde mit besagtem Anschreiben auch erwähnt, dass auch bei einer
positiven Förderzusage und in Abhängigkeit von der Höhe der Fördersumme noch zu
prüfen ist, ob der verbleibende städtische Eigenanteil aus Haushaltsmitteln
gesichert werden kann.
Nunmehr liegen mehrere schriftliche Stellungnahmen der betroffenen
Anlieger vor. Diesen ist jeweils zu entnehmen, dass der notwendige
Anliegeranteil nicht zur Verfügung gestellt wird. Die durch die zuständigen
Straßenverkehrsbehörden angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen den
Anliegern im Allgemeinen nicht weit genug. Anstatt der inzwischen angeordneten
Temporeduzierung wird der Wunsch nach einer Reduzierung bis auf Tempo 50 km/h
oder nach weiteren baulichen Anlagen zur Temporeduzierung formuliert. Der
Ausbau des Wirtschaftsweges wird insofern endgültig mit einer Temporeduzierung
bis auf Tempo 50 km/h verknüpft.
Aus Sicht der Verwaltung muss die bereits angeordnete Reduzierung auf
Tempo 70 km/h bereits als Erfolg gewertet werden. Da die notwendigen
Anliegeranteile jedoch unmissverständlich mit einer weiteren Temporeduzierung
verbunden wurden, ist kurzfristig die Idee entstanden, das betrachtete
Teilstück als Fahrradstraße auszuweisen.
Über das betrachtete Teilstück verläuft der Ludgerus Wanderweg sowie die Sandstein-Radroute,
sodass eine Ausweisung als Radweg grundsätzlich denkbar wäre und auch
argumentativ gegenüber anderen Wegen zu vertreten ist. Mit der Ausweisung einer
Fahrradstraße ist der Einschätzung des städtischen Ordnungsamts folgend eine
Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf bis zu Tempo 30 km/h
vorstellbar. Zudem könnte die Nutzung des Weges den Anliegern und den
landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten werden.
In der vergangenen Woche wurde am 13.04.2021 seitens der Förderstelle
telefonisch mitgeteilt, dass die Stadt Billerbeck bezüglich der Bewerbung um
Fördermittel zum Ausbau des Abschnittes des Weges 562 (Coe 114- von Osthellen
bis zur K 52) mit einem positiven Förderbescheid rechnen kann. Konkret wurden
250.000 € in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund verschärft sich aus
Sicht der Verwaltung der geschilderte Sachverhalt und die Notwendigkeit zur
kurzfristigen Beschlussfassung. Mit dem beigefügten Beschlussvorschlag wird
zunächst versucht die kommunizierten Anliegerwünsche mit der Förderkulisse und
dem grundsätzlichen Vorgehen beim Ausbau von Wirtschaftswegen in Einklang zu
bringen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, sollte wie unter Punkt 2.)
geschildert agiert werden, damit die zugesagten Fördermittel auch verbaut
werden können.
Im Auftrag
Stefan Holthausen Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Bezirksausschuss 24.11.2015
Bezirksausschuss 27.11.2019
Bezirksausschuss 25.08.2020
Rat 10.09.2020
Anlagen: