Beschlussvorschlag für den Rat:

·        Den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den Erläuterungen im Sachverhalt gefolgt.

·        Der Anregung zur Erhöhung der Trauf- und Firsthöhe für eine zweigeschossige Bauweise wird nicht gefolgt.

·        Auf der Grundlage der Planvariante I wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet.

·        Mit dem Bebauungsplanentwurf ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Wieling führt an, dass die in der Niederschrift wiedergegebenen Wortbeiträge schwer zu werten seien. Hieraus ein mehrheitliches Meinungsbild abzuleiten, sei sehr schwierig.

 

Herr Mollenhauer entgegnet, dass er die von den Ausschussmitgliedern in der Sitzung am 11. September 2007 vorgebrachten Punkte in der Bürgerversammlung deutlich  vorgetragen habe. Hierüber sei intensiv diskutiert worden. Nach seiner Einschätzung habe sich die Mehrheit der Anwesenden für die Alternative I ausgesprochen.

 

Herr Wieling weist darauf hin, dass viele Bauinteressenten im Hinblick auf den Grundstückspreis nicht unbedingt erforderliche Gestaltungselemente ablehnten.

 

In der weiteren Erörterung werden verwaltungsseitig Fragen zum Erhalt und der Pflege des grünen Weges, zur abschnittweisen Erschließung und zur geplanten Kanalisation beantwortet.

Insbesondere zur abschnittweisen Erschließung ergibt sich aufgrund der von Herrn Wieling angestellten Überlegung eine längere Erörterung darüber, welcher Bereich zuerst erschlossen werden soll oder ob evtl. zwei Abschnitte separat erschlossen werden sollen.

Herr Krause macht schließlich deutlich, dass diese Diskussion heute hypothetisch sei und zurückgestellt werden sollte, bis bekannt sei, welche Grundstücke sich die Interessenten aussuchten.

 

Herr Wieling erklärt, dass er diese Überlegung angestellt habe, weil heute über die Variante I oder II entschieden werde. Wenn das Baugebiet in zwei Abschnitten erschlossen werden soll, dann biete sich die Variante II an, weil sie zwei separate Baugebiete ausweise.

 

Herr Mollenhauer legt dar, dass es zwischen den Varianten I und II für die Autofahrer keinen so großen Unterschied gebe. Wichtiger sei, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht durch das Baugebiet zur Landstraße laufen müssen. Das sei bei beiden Varianten gewährleistet, in dem die Verbindung zum Brockmannweg genutzt werden kann.

 

Nach abschließender Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder fasst der Ausschuss folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig