Beschlussvorschlag für den Rat:

·      Der Anregung von Frau Leising wird nicht gefolgt.

·      Den Bedenken von Frau Leiers wird gefolgt.

·      Der Anregung der Familie Miltrup, die Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechend ihres geplanten Bauvorhabens zu fassen, wird nur teilweise gefolgt.

·      Der Anregung von Herrn Reiling wird wie beschrieben gefolgt.

·      Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wird für die Offenlage gebilligt.

·      Mit dem Bebauungsplanentwurf „Kampstraße/Ludgeristraße“ wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und nach § 4 Abs. 2 BauGB den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und geht insbesondere auf die Problematik mit den Nebenanlagen ein. Heute stehe zur Entscheidung, ob Nebengebäude auf der Grenze zugelassen werden sollen oder nicht. Wenn der Ausschuss mit dieser Variante einverstanden sei, könnte das illegal errichtete Gebäude als Nebengebäude bzw. Abstellraum genehmigt werden, wenn es auf eine Firsthöhe von 4,50 m und eine Wandhöhe von 3,00 m zurückgebaut werde.

 

Herr Becks macht deutlich, dass das ursprüngliche Gebäude nicht mehr vorhanden sei und es für das neu errichtete Gebäude keine Genehmigung gebe, also existiere das illegale Gebäude gar nicht. Deshalb müsse man auch nicht hierüber reden.

 

Herrn Wieling stört es, dass keine einheitliche Linie entstehe und wieder Ausnahmen zugelassen werden sollen. Garagen müssten 3,00 m von der Straßengrenze zurück bleiben, während Nebengebäude bis zur Straße errichtet werden dürfen.

 

Herr Dübbelde kann sich dies optisch ebenfalls  nicht gut vorstellen.

 

Herr Roggenkamp schlägt vor, die Höhen für Nebenanlagen geringer festzusetzen.

 

Frau Besecke legt dar, dass man die Höhen nicht beliebig festsetzen könne, hierfür müsse es eine städtebauliche Begründung geben.

 

Er habe das Gefühl als wenn Gründe gefunden werden sollen, damit das illegale Gebäude bestehen bleiben kann, so Herr Roggenkamp.

 

Herr Wieling stellt die Überlegung an, dass nach einem Abbruch der Garagen neue Garagen um 3,00 m zurück bleiben müssten und auf diesen Flächen entlang der Kampstraße Nebenanlagen entstehen können.

 

Es bestehe auch die Möglichkeit, Nebengebäude in diesem Streifen auszuschließen, so Frau Besecke, wobei man sich mit der Begründung sehr viel Mühe geben müsse.

 

Frau Mönning macht deutlich, dass ein Schwarzbau entstanden sei, gegen den man sich erfolgreich gewehrt habe und weshalb jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt werde. Wenn aber jetzt Nebengebäude bis an die Kampstraße gebaut werden dürfen und Garagen einen 3,00 m Abstand einhalten müssen, entstehe hierdurch keine Heilung des Schwarzbaues, sondern es ergebe sich eine kunterbunte Entwicklung. Die Probleme, die sich hieraus ergeben, halte sie für wesentlich größer.

 

Herr Wieling schließt aus den bisherigen Wortbeiträgen, dass mehrheitlich ein Abstand zur Kampstraße gewünscht wird. Oben an der Kampstraße sei der Abstand vorhanden. Es  wäre konsequent, wenn diese Linie durchgezogen und nicht von Nebenanlagen unterbrochen werde. Er schlage deshalb vor, einen 3,00 m Abstand durchgehend festzusetzen und Nebengebäude in diesem Bereich auszuschließen.

Das illegal errichtete Gebäude müsse sich dann den Festsetzungen des Bebauungsplanes anpassen. Nach dem Verwaltungsvorschlag könne es nach einem Rückbau bestehen bleiben, während bei seinem Vorschlag auf dem Grundstück eine Garage mit einem 3,00 m Abstand errichtet werden könne.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass der Bebauungsplan in der Fassung, die offen gelegt werden solle, für die Offenlegung gebilligt werden müsse. Verwaltungsseitig würden daher die Änderungen im Plan und in der Begründung bis zur Beschlussfassung im Rat eingearbeitet werden, so dass der Beschlussfassung im Rat dann die geänderten Entwürfe zugrunde liegen würden (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift). 

 

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.

 

Zur Baulücke Miltrup erläutert Frau Besecke mittels einer Fotomontage, dass dort ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Flachdach geplant sei. Das Gebäude wäre mit ca. 6 m sehr schmal und würde den Festsetzungen der Gestaltungssatzung widersprechen, wobei das Nachbargebäude ebenfalls nicht diesen Festsetzungen entspreche. Sie tue sich sehr schwer, ein solches Gebäude über die Bebauungsplanaufstellung zuzulassen.

 

Herr Kortmann äußert, dass das geplante Gebäude wie ein Fremdkörper wirke.

 

Frau Mollenhauer sieht das ebenso, in der gewachsenen Struktur der Straße wäre das Haus ein absoluter Fremdkörper. Sie schlage vor, dass sich die geplante Bebauung an den Häusern der Umgebung orientieren sollte.

 

Die Festsetzungen bzgl. der Fassadengestaltung sollten offen gelassen werden, so Herr Wieling, weil der Antragsteller signalisiert habe, dass er gesprächsbereit sei.


Stimmabgabe: einstimmig