Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren:

1.       Die Anregung der LWL-Archäologie wird berücksichtigt.

2.       Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

3.       Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bezirksregierung, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Landwirtschaftskammer und der Vodafone NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Abschließende Beschlüsse:

4.       Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.       Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander den Bebauungsplan „Buschenkamp Süd” mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.

6.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


Frau Badzong erklärt sich für befangen – sie berät und stimmt nicht mit ab.

 

Frau Besecke erläutert auch hier den Tagesordnungspunkt anhand der Sitzungsvorlage und erläutert darüber hinaus, dass sich Interessenten hinsichtlich einer Reihenhausbebauung gemeldet haben. Ob und in welchem Umfang eine Realisierung zustande kommt, wäre jedoch noch nicht klar und hat auch keinerlei grundsätzliche Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

 

Weitere Wortmeldungen oder Nachfragen gibt es nicht.  


Stimmabgabe: einstimmig