Beschluss:

·        Den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den Erläuterungen im Sachverhalt gefolgt.

·        Der Anregung zur Erhöhung der Trauf- und Firsthöhe für eine zweigeschossige Bauweise wird nicht gefolgt.

·        Auf der Grundlage der Planvariante I wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet.

·        Mit dem Bebauungsplanentwurf ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Schlieker führt aus, dass seitens seiner Fraktion umfangreiche Vorschläge unterbreitet worden seien, wie das Wohnen, Bauen und Leben in Billerbeck in Zukunft aussehen könnte. Deshalb sei er über das Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sehr enttäuscht. Da sich nur wenige und immer die gleichen Personen zu Wort gemeldet hätten, halte er das Ergebnis auch nicht für repräsentativ. Die CDU-Mehrheitsfraktion erweise der Stadt Billerbeck mit diesem Bebauungsplan einen Bärendienst.

 

Er habe in der Vorberatung bereits darauf hingewiesen, dass aus den Äußerungen von 4 – 5 Bürgern nur schwer ein mehrheitliches Meinungsbild abgeleitet werden könne, so Herr Wieling. Allerdings könne er nicht verstehen, dass es zu diesem Punkt in der Vorberatung seitens des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Wortmeldung gegeben habe.

 

Herr Fehmer kann die Kritik und Schwarzmalerei an diesem hervorragenden Baugebiet nicht nachvollziehen. Die Bürger seien zufrieden und scheinbar glücklich damit. Im Übrigen hätte Herr Roggenkamp die Kritik während der Vorberatung vorbringen müssen, heute komme sie zu spät.

 

Herr Heuermann ergänzt, dass der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der einzige Ausschuss sei, in dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stimmrecht hätten. Deshalb finde er es verwunderlich, wenn jetzt noch Kritik geübt werde.

 

Herr Schlieker räumt ein, dass es heute für eine grundlegende Kritik zu spät sei, er habe seine Enttäuschung zum Ausdruck bringen wollen. Im Gegensatz zu den Bürgern sei es aber die Pflicht des Rates, weiter zu denken und z. B. den demografischen Wandel in künftigen Planungen zu berücksichtigen. Seine Fraktion habe versucht all die Dinge, die die Bauherren nicht in ihre Überlegungen einbezögen in ihrem Konzept zu berücksichtigen.

 

Frau Mönning pflichtet Herrn Schlieker bei; der Rat habe die Verpflichtung, richtungsweisend zu agieren. Vertreter der SPD-Fraktion hätten von Anfang an ihre Enttäuschung über den Bebauungsplan zum Ausdruck gebracht. Sie hätten sich eine richtungsweisendere und kreativere Planung gewünscht.


Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen