Beschluss:

·      Der Anregung von Frau Leising wird nicht gefolgt.

·      Den Bedenken von Frau Leiers wird gefolgt.

·      Der Anregung der Familie Miltrup, die Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechend ihres geplanten Bauvorhabens zu fassen, wird nur teilweise gefolgt.

·      Der Anregung von Herrn Reiling wird wie beschrieben gefolgt.

·      Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wird für die Offenlage gebilligt.

·      Mit dem Bebauungsplanentwurf „Kampstraße/Ludgeristraße“ wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und nach § 4 Abs. 2 BauGB den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.


Herr Mollenhauer weist zur Klarstellung darauf hin, dass der Stadtentwicklungs-und Bauausschuss vorschlage, den seitens der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes bzgl. der Nebenanlagen zu ändern. Deshalb solle heute nicht der ursprünglich vorgelegte Plan für die Offenlegung gebilligt werden, sondern der aufgrund der Vorberatung überarbeitete Plan nebst überarbeiteter Begründung, der der Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses beigefügt ist.


Stimmabgabe: einstimmig