Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.

2.       Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt. 

3.       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Osthellermark“ und

      die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich weder Fragen noch Wortmeldungen, so dass Herr Wiesmann den Beschlussvorschlag – wie folgt – verliest.


Stimmabgabe: einstimmig