Beschluss:

 

1.       Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.

2.       Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt. 

3.       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Osthellermark“ und

      die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 


Frau Dirks erwähnt die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss,

 

Herr Wieland kritisiert, dass die eingegangenen Bedenken der Anwohner keine Berücksichtigung gefunden haben und die Anwohner zudem nicht ausreichend informiert worden sind. Aus vorgenannten Gründen kann er dem Vorhaben somit nicht zustimmen.

 

Der Rat fasst folgenden


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

12

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

1

SPD

4

 

 

FDP

 

2

 

FamilienPartei

 

 

1

Bürgermeisterin

1