Sitzung: 03.05.2022 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1807/2022
Beschlussvorschlag für den Rat:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht
erteilt.
Frau Dirks nimmt Bezug auf die
kontroversen Diskussionen im Bezirksausschuss, der zugestimmt und den
Beratungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der den Beschlussvorschlag
abgelehnt hatte.
Herr Flüchter meldet sich zum
Sachverhalt und betont, dass aus Sicht seiner Fraktion das Privileg der
Landwirtschaft ausgenutzt werde und das landwirtschaftliche Belange nur dann
zulässig seien, wenn andere öffentliche Belange nicht betroffen seien. Die
Belange seien im § 35 BauGB aufgelistet (Umweltbelange, Denkmalpflege,
Zersplitterung der Landschaft) und hieraus ergäbe sich das Recht, das
gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Frau Dirks bestätigt das vorgenannte
Recht und weist darauf hin, dass, wenn das Einvernehmen versagt wird, dieses
gut begründet sein müsse.
Herr Lennertz räumt ein, dass sich über
den Standort streiten lässt, aber dennoch die Expertise der Bürgermeisterin
seitens der Fraktion der CDU geteilt werde – unabhängig von jeglicher
inhaltlicher Diskussion müssen Recht und Gesetz eingehalten werden und das
gemeindliche Einvernehmen somit nicht versagt werden könne – zumal baurechtlich
keine Einwände bestehen.
Frau Calouri untermauert, dass auch das
nicht gegebene Einvernehmen Recht und Gesetz ist.
Frau Dirks stimmt Frau Calouri insofern
zu, betont abermals, dass die Verweigerung des Einvernehmens sachliche Gründe
erfordert. Seitens der Verwaltung werden diese Gründe nicht gesehen – zumal es
sich hier um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die
Futtergrundlage hat und im Außenbereich priviligiert ist – auch wenn die
Tierproduktion kritisch zu betrachten sei. Vermieden werden sollten gewerbliche
Betriebe – landwirtschaftliche Betriebe - auch wenn, wie in diesem Fall ohne
Hofanbindung – seien zulässig. Momentan ist die Neugründung eines
landwirtschaftl. Betriebes in dieser Form rechtlich einwandfrei – zukünftige
Vorgaben / Einschränkungen müssten durch Gesetze in Berlin beschlossen werden.
Herr Flüchter hebt nochmals das Recht
auf die Nicht-Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hervor – Frau Dirks
bestätigt dieses.
Herr Wieland führt aus, dass die
umfangreichen Diskussionen innerhalb der Fraktion der FDP anhand rechtlicher
Informationen und Einlesen in die Materie erfolgt ist. Er stellt fest, dass
rechtlich gesehen, Nichts gegen die Errichtung der Hähnchenmastanlage spricht.
Kritisch sieht er jedoch die Anwohner- und Nachbarbedenken und fordert deren
Beteiligung im Rahmen des Verfahrens. Des Weiteren sollte nicht versäumt
werden, den Blick auf den Tourismus zu lenken. Eine Existenzgründung der
nächsten Generation sollte wiederum unterstützt werden – vor allem, da die
benötigten Flächen um die Anlage vorhanden sind und der Bedarf an
Hähnchenfleisch da ist. Abschließend teilt Herr Wieland mit, dass er aufgrund
der vorgenannten Argumente sehr zwiegespalten ist und sich aus diesem Grund bei
der Entscheidung / Stimmabgabe enthalten werde.
Herr Geuking zweifelt die
Eigenständigkeit des Betriebes an, da dieser in direkter Nachbarschaft des
vorhandenen Stalles angesiedelt werden soll. Zu verhindern sei, dass ein
möglicher, ungehemmter Ausbau erfolge, da es zurzeit noch relativ einfach sei,
durch ein kleines, schmales Biokonstrukt eine Neugründung vorzuschieben, die
auf einen angebundenen Hof verzichten darf. Darüber hinaus betont Herr Geuking,
dass Billerbeck Luftkurort (später richtig gestellt: Erholungsort) sei und
dieses einen Status Quo bedeute, der hierdurch gefährdet würde. Die
Auswirkungen auf die Umwelt sollten grundsätzlich beachtet und bei jeder Neuerrichtung
neu bewertet werden – hinzukommt, dass es keine Höchstzahl für Billerbeck für
Hähnchenmastanlagen gäbe. Eine Kapazitätsbegrenzung hinsichtlich der Anzahl der
Betriebe durch die Erstellung eines Konzeptes wäre wünschenswert, da
vorgenannte Anlagen Immissionen erzeugen – diesbezüglich ist über die Nutzung
möglicher Filteranlagen nachzudenken. Ein Resourcenverbrauch sollte zwingend
betrachtet werden, z.B. hinsichtlich des Grundwassers, welches bereits
abzusinken scheint. Belegt wird dieses durch gestiegenen Anschlussanträge bei
Gelsenwasser, da die vorhandenen Brunnen leerlaufen bzw. tiefer (auf 50 – 70 m
Tiefe) nachgebohrt werden müsse. Aus vorgenannten Gründen teilt Herr Geuking
mit, dass er gegen das gemeindliche Einvernehmen stimmen wird.
Frau Dirks führt zu vorgenanntem Beitrag
aus, dass die landwirtschaftliche Fläche durchaus begrenzt sei, aber die
Gesetzesgrundlage nunmal die Möglichkeit für die Errichtung einräumt.
Herr Walbaum greift das Thema Erreichung
des Klimaschutzes und der Klimaziele auf, welches durch diese Errichtung eher
belastet würde. Jeder Einzelne sollte sich der vorgenannten Ziele bewusst sein.
Frau Hüwe nimmt Bezug auf den damaligen
Antrag von 2008 und betont, dass es damals richtig gewesen sei, das
gemeindliche Einvernehmen zu versagen und auch heute. Die geplante Anlage passe
nicht ins Landschaftsbild – im Gegenteil es zersplittere die Landschaft. Die
Errichtung ist umweltschädigend durch Geruch, Lärm und Aerosole und
verunstaltet das Ortsbild von Aulendorf. Dieses sind die rechtlichen Gründe –
wie bereits zuvor ausgeführt – und im Gegensatz zu 2008 ist dieses Gebiet zudem
Landschaftsschutzgebiet.
Frau Dirks bestätigt, dass diese
Bedenken im Bauantragsverfahren alle geprüft werden und die Fachbehörde werde
entscheiden.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen meldet sich Frau Dr. Spallek zu Wort und schlägt vor, seitens der Stadt
Billerbeck ein Zeichen zu setzen. Eine neue Rechtsprechung ist auf dem Weg und
es sollte vermieden werden, kurz vorher noch Ställe nach altem – zurzeit
geltendem – Recht zuzulassen. Bemängelt werden die fehlende Hofanbindung und
die Immissionsbelastung und somit auch die Belastung der Umwelt. Die Ausnutzung
der vorhandenen Gesetzeslücke sollte seitens der Stadt Billerbeck nicht
unterstützt werden und als Kommune könne die Stadt Billerbeck durchaus eine
Vorbildfunktion übernehmen – sozusagen ein positives Aushängeschild schaffen.
Herr Tauber spricht die Mitglieder der
CDU und FDP Fraktionen an und bittet, sich selbst noch einmal in ihrer Entscheidung
zu prüfen. Die Entscheidung sollte nach eigenem Gewissen und eigener
Entscheidung getroffen werden – nicht unter einem Fraktionszwang. Er betont,
dass auf keinen Fall eine geheime Abstimmung beantragt werde, um eventuell zu
einem anderen Ergebnis zu kommen und somit zu bedenken sei, dass die heutige
Entscheidung gegenüber der Billerbecker Bevölkerung vertreten werden sowie
hierfür jeder Einzelne geradestehen müsse.
Herr Kösters nimmt Bezug auf die Eingabe
von Frau Dr. Spallek und betont, dass die Gesetzgebung noch nicht geändert
worden ist. Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht dem Antragsteller, diesen so
einzureichen – Berlin ist hierfür einfach zu spät - die aktuelle Rechtsprechung
ermöglicht diese Errichtung.
Frau Hüwe wiederholt, dass es das Recht
ist, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Frau Dirks räumt ein, dass es für beide
Sichtweisen gute Gründe gibt. Fest steht allerdings, dass landwirtschaftliche
Betriebe benötigt werden und es hier nicht um einen gewerblichen Betrieb
handele.
Herr Flüchter stimmt Frau Dirks zu, dass
die Landwirtschaft gebraucht werde. Die Frage sei aber, wie Landwirtschaft
betrieben werde. Damals (Klage 2008) wurde argumentiert mit der
Beeinträchtigung der Ortslage, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion
sowie der Denkmalpflege – diese Argumente gelten auch heute noch.
Frau Dirks entgegnet, dass es sich
damals um einen gewerblichen Betrieb gehandelt hat.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird somit
nicht erteilt.
Stimmabgabe: |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
12 |
|
Bündnis90/Die
Grünen |
6 |
|
|
SPD |
4 |
|
|
FDP |
1 |
|
1 |
Familien
Partei |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Das gemeindliche Einvernehmen wird somit erteilt.