Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

 

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die kontroversen Diskussionen im Bezirksausschuss, der zugestimmt und den Beratungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der den Beschlussvorschlag abgelehnt hatte.

Herr Flüchter meldet sich zum Sachverhalt und betont, dass aus Sicht seiner Fraktion das Privileg der Landwirtschaft ausgenutzt werde und das landwirtschaftliche Belange nur dann zulässig seien, wenn andere öffentliche Belange nicht betroffen seien. Die Belange seien im § 35 BauGB aufgelistet (Umweltbelange, Denkmalpflege, Zersplitterung der Landschaft) und hieraus ergäbe sich das Recht, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Frau Dirks bestätigt das vorgenannte Recht und weist darauf hin, dass, wenn das Einvernehmen versagt wird, dieses gut begründet sein müsse.

Herr Lennertz räumt ein, dass sich über den Standort streiten lässt, aber dennoch die Expertise der Bürgermeisterin seitens der Fraktion der CDU geteilt werde – unabhängig von jeglicher inhaltlicher Diskussion müssen Recht und Gesetz eingehalten werden und das gemeindliche Einvernehmen somit nicht versagt werden könne – zumal baurechtlich keine Einwände bestehen.

Frau Calouri untermauert, dass auch das nicht gegebene Einvernehmen Recht und Gesetz ist.

Frau Dirks stimmt Frau Calouri insofern zu, betont abermals, dass die Verweigerung des Einvernehmens sachliche Gründe erfordert. Seitens der Verwaltung werden diese Gründe nicht gesehen – zumal es sich hier um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Futtergrundlage hat und im Außenbereich priviligiert ist – auch wenn die Tierproduktion kritisch zu betrachten sei. Vermieden werden sollten gewerbliche Betriebe – landwirtschaftliche Betriebe - auch wenn, wie in diesem Fall ohne Hofanbindung – seien zulässig. Momentan ist die Neugründung eines landwirtschaftl. Betriebes in dieser Form rechtlich einwandfrei – zukünftige Vorgaben / Einschränkungen müssten durch Gesetze in Berlin beschlossen werden.

Herr Flüchter hebt nochmals das Recht auf die Nicht-Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hervor – Frau Dirks bestätigt dieses.

Herr Wieland führt aus, dass die umfangreichen Diskussionen innerhalb der Fraktion der FDP anhand rechtlicher Informationen und Einlesen in die Materie erfolgt ist. Er stellt fest, dass rechtlich gesehen, Nichts gegen die Errichtung der Hähnchenmastanlage spricht. Kritisch sieht er jedoch die Anwohner- und Nachbarbedenken und fordert deren Beteiligung im Rahmen des Verfahrens. Des Weiteren sollte nicht versäumt werden, den Blick auf den Tourismus zu lenken. Eine Existenzgründung der nächsten Generation sollte wiederum unterstützt werden – vor allem, da die benötigten Flächen um die Anlage vorhanden sind und der Bedarf an Hähnchenfleisch da ist. Abschließend teilt Herr Wieland mit, dass er aufgrund der vorgenannten Argumente sehr zwiegespalten ist und sich aus diesem Grund bei der Entscheidung / Stimmabgabe enthalten werde.

Herr Geuking zweifelt die Eigenständigkeit des Betriebes an, da dieser in direkter Nachbarschaft des vorhandenen Stalles angesiedelt werden soll. Zu verhindern sei, dass ein möglicher, ungehemmter Ausbau erfolge, da es zurzeit noch relativ einfach sei, durch ein kleines, schmales Biokonstrukt eine Neugründung vorzuschieben, die auf einen angebundenen Hof verzichten darf. Darüber hinaus betont Herr Geuking, dass Billerbeck Luftkurort (später richtig gestellt: Erholungsort) sei und dieses einen Status Quo bedeute, der hierdurch gefährdet würde. Die Auswirkungen auf die Umwelt sollten grundsätzlich beachtet und bei jeder Neuerrichtung neu bewertet werden – hinzukommt, dass es keine Höchstzahl für Billerbeck für Hähnchenmastanlagen gäbe. Eine Kapazitätsbegrenzung hinsichtlich der Anzahl der Betriebe durch die Erstellung eines Konzeptes wäre wünschenswert, da vorgenannte Anlagen Immissionen erzeugen – diesbezüglich ist über die Nutzung möglicher Filteranlagen nachzudenken. Ein Resourcenverbrauch sollte zwingend betrachtet werden, z.B. hinsichtlich des Grundwassers, welches bereits abzusinken scheint. Belegt wird dieses durch gestiegenen Anschlussanträge bei Gelsenwasser, da die vorhandenen Brunnen leerlaufen bzw. tiefer (auf 50 – 70 m Tiefe) nachgebohrt werden müsse. Aus vorgenannten Gründen teilt Herr Geuking mit, dass er gegen das gemeindliche Einvernehmen stimmen wird.

Frau Dirks führt zu vorgenanntem Beitrag aus, dass die landwirtschaftliche Fläche durchaus begrenzt sei, aber die Gesetzesgrundlage nunmal die Möglichkeit für die Errichtung einräumt.

Herr Walbaum greift das Thema Erreichung des Klimaschutzes und der Klimaziele auf, welches durch diese Errichtung eher belastet würde. Jeder Einzelne sollte sich der vorgenannten Ziele bewusst sein.

Frau Hüwe nimmt Bezug auf den damaligen Antrag von 2008 und betont, dass es damals richtig gewesen sei, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen und auch heute. Die geplante Anlage passe nicht ins Landschaftsbild – im Gegenteil es zersplittere die Landschaft. Die Errichtung ist umweltschädigend durch Geruch, Lärm und Aerosole und verunstaltet das Ortsbild von Aulendorf. Dieses sind die rechtlichen Gründe – wie bereits zuvor ausgeführt – und im Gegensatz zu 2008 ist dieses Gebiet zudem Landschaftsschutzgebiet.

Frau Dirks bestätigt, dass diese Bedenken im Bauantragsverfahren alle geprüft werden und die Fachbehörde werde entscheiden.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meldet sich Frau Dr. Spallek zu Wort und schlägt vor, seitens der Stadt Billerbeck ein Zeichen zu setzen. Eine neue Rechtsprechung ist auf dem Weg und es sollte vermieden werden, kurz vorher noch Ställe nach altem – zurzeit geltendem – Recht zuzulassen. Bemängelt werden die fehlende Hofanbindung und die Immissionsbelastung und somit auch die Belastung der Umwelt. Die Ausnutzung der vorhandenen Gesetzeslücke sollte seitens der Stadt Billerbeck nicht unterstützt werden und als Kommune könne die Stadt Billerbeck durchaus eine Vorbildfunktion übernehmen – sozusagen ein positives Aushängeschild schaffen.

Herr Tauber spricht die Mitglieder der CDU und FDP Fraktionen an und bittet, sich selbst noch einmal in ihrer Entscheidung zu prüfen. Die Entscheidung sollte nach eigenem Gewissen und eigener Entscheidung getroffen werden – nicht unter einem Fraktionszwang. Er betont, dass auf keinen Fall eine geheime Abstimmung beantragt werde, um eventuell zu einem anderen Ergebnis zu kommen und somit zu bedenken sei, dass die heutige Entscheidung gegenüber der Billerbecker Bevölkerung vertreten werden sowie hierfür jeder Einzelne geradestehen müsse.

Herr Kösters nimmt Bezug auf die Eingabe von Frau Dr. Spallek und betont, dass die Gesetzgebung noch nicht geändert worden ist. Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht dem Antragsteller, diesen so einzureichen – Berlin ist hierfür einfach zu spät - die aktuelle Rechtsprechung ermöglicht diese Errichtung.

Frau Hüwe wiederholt, dass es das Recht ist, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Frau Dirks räumt ein, dass es für beide Sichtweisen gute Gründe gibt. Fest steht allerdings, dass landwirtschaftliche Betriebe benötigt werden und es hier nicht um einen gewerblichen Betrieb handele.

Herr Flüchter stimmt Frau Dirks zu, dass die Landwirtschaft gebraucht werde. Die Frage sei aber, wie Landwirtschaft betrieben werde. Damals (Klage 2008) wurde argumentiert mit der Beeinträchtigung der Ortslage, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion sowie der Denkmalpflege – diese Argumente gelten auch heute noch.

Frau Dirks entgegnet, dass es sich damals um einen gewerblichen Betrieb gehandelt hat.

 

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit nicht erteilt.

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

12

 

Bündnis90/Die Grünen

6

 

 

SPD

4

 

 

FDP

1

 

1

Familien Partei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit erteilt.