Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck sowie die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung weiter zu entwickeln und zu konkretisieren und einen Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) vorzubereiten und dann im Ausschuss vorzustellen.

 

 


 

Herr Hein stellt anhand einer Präsentation den Sachverhalt dar und betont, dass diese nunmehr drei Jahre alt sei und die Kalkulationen in einigen Punkten sicherlich angepasst werden müsse. Die Sitzungsvorlage der Stadt Billerbeck ist identisch mit der der Gemeinde Rosendahl, die dort im Juni beraten werden soll. Hier und heute solle allerdings zunächst darüber beraten werden, ob das eventuelle Gemeinschaftsvorhaben weiterverfolgt werden soll.

 

Herr Hein betont, dass die Verwertung des Klärschlammes in die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten immer geringer wurde und die Verwertung geht gegen “0”. Die sonstige Verwertung – insbesondere die Verbrennung – nimmt deutlich zu und wird zukünftig bei 100 % landen. Unbestritten ist, dass die landwirtschaftliche Verwertung “tot” ist und die Verwertung des Klärschlamms als Brennstoff oder sonstige Zuschlagsstoffe, z.B. in der Zementindustrie zunimmt.

 

Herr Schulze Temming hinterfragt die thermische Verwertung des Klärschlamms und hätte gerne Informationen zur Verwertung der Nährstoffe.

 

Herr Hein antwortet, dass das Phosphorrecycling inzwischen gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab 2029 seien alle Anlagen über 50.000 BW verpflichtet, Phosphor zurück zu gewinnen.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob der Klärschlamm so trocken sei, dass dieser eine positive Energiebilanz habe oder wirkt sich dieser auch noch negativ auf die CO2-Belastung aus. Herr Hein verweist auf spätere Erläuterungen.

 

Herr Hidding möchte wissen, wieviel Phosphor in Billerbeck zurückgewonnen wird – hierzu kann Herr Hein keine genauen Angaben machen.

 

Herr Hein erläutert weiterhin die Sitzungsvorlage hinsichtlich der bereits vorhandenen und der noch notwendigen Anlagen bzw. Erweiterungen.

 

Herr Schulze Temming weist auf die beschlossene Investition in das BHKW hin mit dem Ziel, das Faulgas selber nutzen zu können. Ein Erdgaszukauf sollte weitestgehend vermieden werden und nur mit dem vorhandenen Faulgas gearbeitet werden. Dieses könnte einen zusätzlichen Gasspeicher ersparen.

 

Herr Hein stimmt Herrn Schulze Temming zu und betont, dass zu 100 % mit dem Faulgas im Blochheizkraftwerk gearbeitet werde und dieses verstromt wird.

 

Herr Hein erläutert anhand einer Skizze wie die vorhandenen Anlagen und die noch erforderlichen künftigen Anlagen auf der Kläranlage angeordnet werden könnten.

 

Herr Hidding fragt nach wieviel Faulgas in den 245 t Klärschlamm aus Rosendahl -  bzw. wieviel m3 Faulgas sich hieraus ergeben. Herr Hein antwortet, dass in 2021 ein Faulgasverbrauch von 69 T m3 zu Buche steht. Unter Berücksichtigung des Klärschlammverhältnisses von Rosendahl und Billerbeck werden rd. 75 T bis 80 T m3 aus dem Klärschlamm der Gemeinde Rosendahl erzeugen können. Dieses würde bedeuten, dass das BHKW auf 100 % Faulgas fahren könnte und eine Substitution des Erdgases komplett erfolgt wäre. Der höhere Aufwand bestünde dann darin, dass die Aktivkohlebehälter zur Siloxanreduzierungdes Faulgases öfters gewechselt werden müssen. Dies würde im Jahr ungefähr einen Betriebskostenmehraufwand von ca. 3 bis 4 T € mehr bedeuten.

 

Herr Hein hebt nochmals hervor, dass es sich hierbei um eine Idee – keine Planung – handele. Die Stadt Billerbeck kann auf eigenem Gelände – auf der Kläranlage – die vorhandenen Anlagen mit den noch zu bauenden Anlagen – verwirklichen.

 

Herr Schulze Temming möchte nähere Informationen zur Planung für die nächsten 3 Jahre haben. Wie sähe es aus, wenn jetzt auf Erdgas verzichtet werde.

 

Herr Hein führt aus, dass dieses im Ergebnis dazu führen würde, dass weniger Strom produziert werde. Geplant sei eine neue PV-Anlage, die mit entsprechender Förderung baldmöglichst bestellt und geliefert werden solle – dieses gilt gleichfalls für eine eventuelle Windanlage. Hierdurch könnte Strom substituiert werden und damit auch das BHKW mit geringerer Leistung fahren und somit auf Erdgas verzichtet werden.

 

Herr Flüchter interessiert sich dafür, wie der Transport des Klärschlammes von Rosendahl nach Billerbeck erfolgen solle und gibt zu bedenken, dass hierfür ebenso ein Energieaufwand verbunden sei. Das Konzept ist auch aufgrund der Nähe der Gemeinden zueinander sinnvoll – bemerkt Herr Hein und erklärt, dass es sich um bereits vorentwässerten Klärschlamm (ca. 4 bis 5 Gew %) handele.

 

Weiterhin stellt sich Herrn Flüchter die Frage, ob die Grenzwerte für die Abgabe in die Berkel eingehalten werden können. Die stoffliche Belastung der Kläranlage müsste sich doch erhöhen und somit möglicherweise auch die Belastung der Berkel.

Herr Hein erklärt, dass die stoffliche Belastung zunächst höher sei, da mit der Entwässerung des Klärschlammes Filtratwasser verbunden ist, welches stark stickstoffhaltig ist. Deswegen wird eine zusätzliche Vorbehandlungsanlage (SBR Anlage) erforderlich und im Konzept bereits berücksichtigt. Belastungswerte und –grenzen müssen definitiv eingehalten werden.

 

Bedenken äußert Herr Hidding hinsichtlich der Verbrennung des zusätzlichen Klärschamms und dessen Trocknung an der Luft sowie der Entwicklung von Luftstickstoff – er weist auf den “Luftkurort” Billerbeck hin. 

 

Herr Flüchter versteht vorgenannte Bedenken und hinterfragt die Ökobilanz des gesamten Vorhabens - auch unter der Erkenntnis des Benefits. Wirtschaftliche und ökologische Aspekte müssen bei weiteren Planungen zwingend mitberücksichtigt werden.

 

Herr Hein stellt fest, dass sich die Gesamtbilanz nicht verschlechtert. In Billerbeck wird die Kläranlage in der Lage sein, die Grenzwerte einzuhalten. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine deutliche Einsparung von CO2 zu verzeichnen sein wird.

 

Herr Walbaum möchte wissen, welche Vorteile Billerbeck von dem geschilderten Konzept habe und welche Auswirkungen dieses auf die Gebühren haben würde.

 

Herr Hein sieht für die Stadt Billerbeck folgende Vorteile:

-       Einsparungen für den Gebührenzahler

-       Entsorgungssicherheit

-       Die Stadt hat es selbst in der Hand – Ziel: Autarkie.

-       Einsparungen von CO 2.

 

Er hebt nochmals hervor, dass der Strombezug ersetzt wird durch Faulgasnutzung. Genutzt wird für die Verfeuerung im BKHW Faulgas, welches CO2 neutral ist. Die aus Abfall erzeugte Energie subsituiert das Erdgas.

 

Auf Nachfrage von Herrn Walbaum, ob die Belastungen durch den Transport berücksichtigt seien, bejaht Herr Hein dieses.

 

Herr Flüchter bittet Herr Hein darum, auszuführen wie das rechtliche Konstrukt bzw. die Kooperation der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl aussehen könnte – wer betreibt was???

 

Herr Hein erläutert, dass dieses noch in weiteren Schritten geklärt werden müsse. Ein möglicher Weg wäre die Gründung eines Zweckverbandes, für die es ein Förderprogramm der IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit) gibt. Für dieses Konzept gilt es Folgendes zu erarbeiten: die technische Ausstattung einschl. Ermittlung der Kosten, die Gesellschaftsform und die Ermittlung der Betriebskosten, die Zuordnung der Anlagen und Grundstücke, etc..

 

Herr Wiesmann fragt nach, ob bei einer max. Förderung von 175.000 € (80 %) und einem Eigenanteil von 20 % und eventuell anschließend eine Kooperation mit der Gemeinde Rosendahl nicht zustande kommen würde, müsste die Förderung zurückgezahlt werden.

Herr Hein weist darauf hin, dass zunächst eine Projektmappe erarbeitet werden müsse – unter der Voraussetzung die Gemeinde Rosendahl spricht sich für das gemeinsame Projekt aus – also ein Förderantrag. Grundlage für die Einreichung des Förderantrages ist wiederum ein Durchführungsbeschluss des Betriebsausschusses sowie des Rates der Stadt Billerbeck, welcher die Willenserklärung der interkommunalen Zusammenarbeit ausdrückt. Wenn sich im Ergebnis der weiteren Untersuchungen herausstellen sollte, dass das Projekt wirtschaftlich nicht rechnet oder sich keine Gesellschaftsform findet, sind die bis dahin aufgelaufenen Förderungen nicht zurückzuzahlen.

 

Herr Flüchter hebt hervor, dass das Projekt durchaus komplex sei aus wirtschaftlicher, vertraglicher und ökologischer Sicht. Das Projekt sei interessant von der Idee und die Weiterverfolgung sei sinnvoll, wenn sich das Vorhaben als vorteilhaft erweise – insbesondere hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes.

 

Herr Rose interessiert sich für die zeitliche Schiene bei dem Projekt – worauf Herr Hein antwortet, dass dieses nicht nur von der Stadt Biller- beck, sondern auch der Gemeinde Rosendahl abhängig sei und ein möglicher Beschluss zur Stellung eines Förderantrages frühestens Ende 2022 / Anfang 2023 zu erwarten sei.

 

Herr Hein führt nochmals aus, dass der heutige Beschlussvorschlag die Erstellung eines Konzeptes beinhalte, um einen Förderantrag stellen zu können.

Erst mit dem Förderantrag wird der Durchführungsbeschluss erforderlich.

 

Herr Schulze Temming kritisiert die Formulierungen des Beschlussvorschlages und beantragt eine Änderung. Diese ist unten aufgeführt in “fett” berücksichtigt.

 

Abschließend plädiert Herr Peter-Dosch dafür, dem Beschlussvorschlag zu folgen, da die dargestellten Vorteile klar erkennbar sind. Umweltvorteile und mögliche wirtschaftliche Vorteile sowie die Risiken, die geäußert wurden, werden in den vorbereitenden Untersuchungen berücksichtigt. Bevor ein Förderantrag gestellt wird, werden seitens der Verwaltung belastbare Zahlen und Fakten vorgelegt. Weiterhin bezeichnet Herr Peter-Dosch das Vorhaben als einen sehr vernünftigen, zukunftsweisenden und zielführenden Ansatz – dieser sollte weiterverfolgt werden.

 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

1

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1