Beschluss:

 

Die Ausführungen werden z. Kts. genommen.

 

 

 


Frau Dirks erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und betont, dass die Stadt Billerbeck dem Thema “Barrierefreiheit” besondere Beachtung schenken möchte. Bedauernswerter Weise gibt es bis dato keine zertifizierten Ladesäulen. Die ursprüngliche Idee eine Ladesäule umzubauen, musste leider verworfen werden, da eine Zertifizierung nicht hätte erreicht werden können. Das Thema wird von der Stadt weiterverfolgt.

Zur Bezahlfunktion führt Frau Dirks aus, dass verschiedene Karten-, Handy- oder per App-Zahlungen möglich sein werden.

 

Herr Wieland meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er die Anschaffung der Ladesäulen – auch im Hinblick auf den Tourismus – vorangetrieben wird. Bedenken äußert Herr Wieland hinsichtlich der Ladezeit und einer eventuellen Blockade der zur Verfügung stehenden Ladesäule und Fläche.

 

Frau Dirks erläutert, dass die Stellflächen für die Ladesäulen so gewählt wurden, dass diese sowohl den Touristen, aber auch der eigenen Bevölkerung zugänglich gemacht werden solle. Eine Beschilderung – wie an der Ladesäule Rathausparkplatz – sei nicht ganz richtig. Zukünftig wird – nach Ermittlung der durchschnittlichen Ladezeit für E-Autos – eine Zeitbegrenzung vorgegeben.

 

Frau Hüwe weist darauf hin, dass oftmals über die Anbieter, die die Ladekarten zur Verfügung stellen, auf eine zeitliche Vorgabe hingewiesen wird mit dem Hinweis ansonsten eventuell ein Bußgeld zahlen zu müssen.  

 

Auf Rückfrage von Herrn Schulze Temming hinsichtlich der Kosten bzw. der Höhe der Förderung – antwortet Frau Lammers, dass die förderfähigen Kosten (Ladesäulen) mit 80 % bezuschusst werden max. 56 T Euro.