Herr Hein stellt die vortragenden Gäste vor und erklärt die Reihenfolge der Vorträge.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, Zwischenfragen während der Vorträge zuzulassen.

 

Frau Wallbaum von der Kommunal- und Abwasserberatung erläutert die sich aus der Änderung des Landeswassergesetzes ergebenden rechtlichen Voraussetzungen. Im Wesentlichen sind dies die Verlagerung der Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung aus der Bauordnung in das Landeswassergesetz und die Möglichkeit zur Finanzierung der Ableitung des Fremdwassers über die Abwassergebühr.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring erläutert Frau Wallbaum, dass die vorgezogene Einführung zur Dichtheitsprüfung in Sanierungsgebieten bindend ist, sofern nicht anerkannte Gründe dagegen sprechen. Daraufhin möchte Herr Dr. Meyring wissen, welche Gründe gegen die Durchführung der Dichtheitsprüfung sprechen und anerkannt werden könnten. Frau Wallbaum nennt konzeptionelle Gründe und führt hierzu ein Beispiel an.

 

Herr Brunn fragt an, ob eine Zurückstellung der Dichtheitsprüfung aufgrund entgegenstehender Interessen der Grundstückseigentümer möglich sei. Dies wird von Frau Wallbaum verneint, ebenso die Frage von Herrn Wiesmann, ob eine Zurückstellung möglich sei, einfach weil das Arbeitspensum z.B. aus personellen Gründen nicht geschafft werde. Hierzu erklärt Frau Wallbaum, dass personelle Gründe niemals ein Argument sein können, gesetzliche Verpflichtungen nicht zu erfüllen.

 

Herr Hövener erkundigt sich, ob sich die Finanzierung der Fremdwasserbeseitigung über die Abwassergebühr auf die Schmutzwasser- oder die Niederschlagswassergebühr auswirken werde. Herr Hein erklärt, dass er mit einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr um rd. 10 Cent rechnet.

 

Herr Dr. Meyring hakt nach, ob die Finanzierung tatsächlich über die Schmutzwassergebühr erfolgt, obwohl es sich um Dränagewasser handelt. Herr Hein erwidert, dass das Dränagewasser mit dem Schmutzwasser abgeleitet wird. Eine Aufteilung sei aber theoretisch auch möglich.

 

Herrn Hövener bittet ausdrücklich darum, in die Niederschrift aufzunehmen, dass nach seiner Kalkulation eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von maximal 3 bis 5 Cent erforderlich sei. Dies werde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung noch zu diskutieren sein.

 

Herr Roggenkamp erkundigt sich, ob eine getrennte Kalkulation möglich sei. Frau Wallbaum räumt dies ein, erläutert jedoch, dass eine getrennte Kalkulation einen erheblichen Aufwand darstellt und unpraktikabel ist.

 

Es ergibt sich eine kurze Diskussion über Für und Wider der Finanzierung nach dem Verursacherprinzip. Es wird darauf hingewiesen, dass beide Möglichkeiten der Finanzierung bestehen.

 

Abschließend weist Herr Hein nochmals darauf hin, dass für das Pilotprojekt die vorgezogene Dichtheitsprüfung beschlossen wurde und demnach ab dem 31.12.2008 die Dichtheit der Leitungen nachgewiesen werden müsse.

 

 

Es folgt der Vortrag von Herr Bach anhand einer Präsentation.

 

Anhand eines Lageplans des Projektgebietes erklärt Herr Bach in welchen Bereichen die Kanalisation in offener Bauweise ausgetauscht, in welchen Bereichen sie mittels Linern renoviert und wo repariert wird, dies im Übrigen auch weitestgehend grabenlos mittels Robotern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring erklärt Herr Bach, was ein Liner ist.

 

Im Weiteren führt Herr Bach aus, dass der neue Dränwassersammler parallel zum Mischwasserkanal verlaufen wird.

 

An dieser Stelle ergibt sich für Herrn Wiesmann die Frage, warum man nicht die komplette Kanalisation erneuert, wenn man die Straße für den Dränwassersammler sowieso schon aufreißt.

Herr Beck erläutert, dass der Dränsammler wesentlich höher liegen wird als der vorhandene Mischwasserkanal. Eine komplette Erneuerung der Kanalisation würde erheblich teurer werden als die gewählte Methode.

 

Herr Kleideiter erkundigt sich, ob nach Verlegung des Dränwassersammlers weiterhin problemlos Arbeiten am Mischwasserkanal möglich sind. Herr Bach bestätigt dies.

 

Herr Dr. Meyring fragt an, warum man keinen Regenwasserkanal bauen wolle. Herr Bach erklärt, dass dieser mit einem viel größeren Durchmesser gebaut werden müsse und dementsprechend auch wesentlich teurer wäre.

Herr Hein wirft ein, dass man dies im Zuge der Planungen auch angedacht habe, die Kostengegenüberstellung hätte jedoch erheblich Mehrkosten ausgewiesen.

 

Herr Bach fährt mit seinem Vortrag fort und erläutert anhand von Tabellen zur Schadensaufnahme die vorgefundenen Schäden und die weitere Vorgehensweise.

Sämtliche Hausanschlusskanäle sollen in offener Bauweise saniert werden.

 

Herr Dr. Meyring möchte wissen, ob man nicht auch in umgekehrter Reihenfolge hätte vorgehen können, also zuerst den Dränwassersammler legen und anschließend erst die Sanierung auf den privaten Grundstücken vornehmen.

 

Hierzu erklärt und begründet Herr Bach, dass dies theoretisch zwar möglich gewesen sei, aber völlig unpraktikabel.

 

Es folgen statistische Angaben zum Projekt und zur Projektbeteiligung.

 

Herr Hein ergänzt, dass alle defekten Anschlussleitungen erneuert werden, auch bei den Bürgern, die sich nicht am Projekt beteiligen.

 

Herr Bach erklärt anhand einer Kostentabelle die Kostensteigerung in der aktuellen Planung in Höhe von ca. 8-9%. Davon entfallen 3% allein auf die Mehrwertsteuer-Erhöhung, der Rest erklärt sich zum einen aus Preissteigerung sowie dadurch, dass vor 2 Jahren eine Kostenschätzung durchgeführt wurde, heute handelt es sich um eine Kostenberechnung, die wesentlich qualifizierter ist.

 

Herr Hövener erkundigt sich bei Herrn Hein, ob dieser die Fremdwasserzahlen noch parat habe. Herr Hein erwidert, die Messung im Pilotprojekt habe einen Fremdwassereintrag von 10 l pro Sekunde ergeben. Das Gesamtfremdwasserproblem betrage 40 l pro Sekunde, somit falle im Projektgebiet also rd. ¼ des Fremdwassers in Billerbeck an.

 

Herr Bach erklärt die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Ausschreibung der Arbeiten. Er weist darauf hin, dass eine saubere Aufteilung der Kosten bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse enorm wichtig sei, vor allem wegen der Zuschusssituation. Im Weiteren stellt er die aktuelle Terminplanung vor.

 

Herr Wiesemann erkundigt sich, ob die Dränageanschlüsse auf den Grundstücken unbedingt in offener Bauweise erfolgen müssen oder ob das Rohrpressverfahren nicht günstiger sei.

Herr Bach erklärt, dass es diese Überlegung bei den Planungen auch gegeben habe, aber wieder verworfen wurde.

 

Herr Dr. Meyring bittet um Erläuterung, was genau zur öffentlichen Maßnahme gehört.

Hierzu erklärt Herr Hein, dass der Dränwassersammler und der Dränwasser-anschlussschacht zur öffentlichen Anlage gehören, anders als beim Mischwasserkanal. Der Erfolgt der ganzen Baumaßnahme stehe und falle sowohl technisch als

auch finanziell damit, dass die Arbeiten gemeinsam durchgeführt werden. Es werden dadurch für alle Beteiligten erheblich Kosten gespart. Daher sei eine zeitlich abgestimmte Abfolge der Arbeiten zwingend erforderlich.

 

Herr Hövener möchte hinsichtlich des Zeitplanes wissen, ob die Einhaltung realistisch sei und welche Risiken bestünden, wenn die Einhaltung nicht gelingt.

 

Herr Hein erwidert, dass man sich zunächst einmal Ziele setzen müssen. Die Ziele seien eng gesetzt, man werde auf die entstandenen Probleme reagieren, so werde die Firmenliste erweitert. Er halte es für möglich, das Projekt in der geplanten Zeit zu realisieren. Es bestünden Sachzwänge, die Arbeiten vor dem nächsten Winter abzuschließen, auch aus Kostengründen.

 

Herr Roggenkamp erkundigt sich nach Gründen für die Kostensteigerung.

Herr Bach erklärt dies anhand der Tabelle. Herr Hein fasst zusammen, dass die Baunebenkosten in der Schätzung zwar enthalten aber nicht separat ausgewiesen waren. Hinzu komme die Preisentwicklung und die Mehrwertsteuer-Erhöhung.

 

Herr Bach stellt Modelle zum Anschluss der Druckleitung an die Freigefälleleitung vor und erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten.

 

Herr Hein ergänzt hinsichtlich des Rohrmaterials, dass nach einem Material gesucht wurde, dass lange abgeschrieben werden kann, aber dennoch kostengünstig ist.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, übergibt Herr Hein das Wort an Frau Zentner, die einen Statusbericht vorlegt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann erklärt Frau Zentner den Ablauf einer Dichtheitsprüfung mit Wasser.

 

Frau Zentner stellt eine Tabelle zur Kostenentwicklung vor. Hier möchte Herr Dr. Meyring wissen, warum es so stark unterschiedliche Angebote gibt. Frau Zentner und Herr Hein führen dies auf stark unterschiedliche Kalkulationen bei den anbietenden Firmen zurück und erklären weiter, dass es erhebliche Anlaufschwierigkeiten bei der Anforderung der Angebote gegeben habe. Einige Firmen seien nicht wirklich darauf eingestellt gewesen, die Leistungsverzeichnisse entsprechend auszufüllen. Man habe jedoch in den letzten Wochen das Gefühl, die Situation bessere sich. Außerdem haben einige Firmen angegeben, in den letzten Wochen des alten Jahres keine Zeit für die Angebote gehabt zu haben.

 

Herr Hövener stellt in Frage, dass bei dieser Entwicklung der Zeitplan einhaltbar ist.

 

Herr Hein merkt an, dass die Kostenschätzung nahezu eine Punktlandung geworden sei. Es gab im November/Dezember 2007 Probleme mit den Firmen, jetzt gäbe es wieder mehr Luft. Er rechne mit der Auftragsvergabe in den nächsten 2-3 Monaten.

 

Herr Hövener bitte darum, die Kostenentwicklungstabelle in der nächsten Betriebsausschusssitzung fortgeschrieben erneut zu präsentieren.

 

Nachdem Frau Zentner ausgeführt hat, dass 2 Gruppenbeauftragungen für Nachbarschaften durchgeführt werden, ergibt sich eine kurze Diskussion über die Vor- und Nachteile von Zusammenschlüssen zu Gruppen.

 

Im Anschluss erklärt Frau Zentner anhand von Beispielen das Zustandekommen von Kostenverschiebungen. Diese sind immer mit veränderten Planungsgrundlagen verbunden.

 

Zur weiteren Vorgehensweise erklärt Herr Hein, dass zunächst auf den privaten Grundstücken saniert werden muss, danach wird der öffentliche Kanal saniert bzw. der Dränwassersammler gebaut. Der Abschluss der Maßnahme muss zwingend bis Ende 2008 erfolgen.

 

Zur weiteren Beschleunigung schlägt Herr Beck vor, die Vergabe auch dann vorzunehmen, wenn nur 2 Angebote vorliegen, wenn wenigstens eines dieser Angebote auf dem Schätzungsniveau liegt.

 

Herr Hein fügt dem hinzu, dass der Abwasserbetrieb bereits dazu übergegangen sei, die Vergabe so zu handhaben. Er schlägt ebenfalls vor, die Vorgehensweise für den privaten Bereich zu übernehmen.

 

Herr Hein teilt mit, dass für Februar 2008 eine weitere Bürgerversammlung geplant ist.

 

Herr Hövener fragt an, ob es denn sinnvoll sei, dass die Massonneaustraße einmal in 2008 im Zuge des Pilotprojektes und dann direkt in 2009 wegen des Straßenendausbaus noch einmal aufgerissen werde.

Herr Hein erklärt, dass dies nicht anders möglich sei und grundsätzlich eine Straße nach einer Kanalbaumaßnahme bis zur Straßenwiederherstellung zwischenzeitlich nur provisorisch wieder hergestellt würde.

 

Herr Hövener bitte Frau Dirks, Herrn Mollenhauer hinsichtlich einer Bürgerversammlung zum Straßenendausbau Massonneaustraße anzusprechen.

 

Frau Dirks sagt dies zu.

 

Herr Dr. Meyring bedankt sich bei den Vortragenden und schließt den Tagesordnungspunkt.

 

Auf Vorschlag von Herrn Dr. Meyring wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen, damit die anwenden Bürger Sachfragen stellen können. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Fragen werden von der Verwaltung und den vortragenden Gästen beantwortet.

 

 

Nach 5 Minuten wird die Sitzung fortgesetzt mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.