Sitzung: 17.01.2008 Betriebsausschuss
Vorlage: AB/059/2008
Herr
Hein stellt die vortragenden Gäste vor und erklärt die Reihenfolge der
Vorträge.
Herr
Dr. Meyring schlägt vor, Zwischenfragen während der Vorträge zuzulassen.
Frau
Wallbaum von der Kommunal- und Abwasserberatung erläutert die sich aus der
Änderung des Landeswassergesetzes ergebenden rechtlichen Voraussetzungen. Im
Wesentlichen sind dies die Verlagerung der Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung
aus der Bauordnung in das Landeswassergesetz und die Möglichkeit zur
Finanzierung der Ableitung des Fremdwassers über die Abwassergebühr.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Meyring erläutert Frau Wallbaum, dass die vorgezogene
Einführung zur Dichtheitsprüfung in Sanierungsgebieten bindend ist, sofern
nicht anerkannte Gründe dagegen sprechen. Daraufhin möchte Herr Dr. Meyring
wissen, welche Gründe gegen die Durchführung der Dichtheitsprüfung sprechen und
anerkannt werden könnten. Frau Wallbaum nennt konzeptionelle Gründe und führt
hierzu ein Beispiel an.
Herr
Brunn fragt an, ob eine Zurückstellung der Dichtheitsprüfung aufgrund
entgegenstehender Interessen der Grundstückseigentümer möglich sei. Dies wird
von Frau Wallbaum verneint, ebenso die Frage von Herrn Wiesmann, ob eine
Zurückstellung möglich sei, einfach weil das Arbeitspensum z.B. aus personellen
Gründen nicht geschafft werde. Hierzu erklärt Frau Wallbaum, dass personelle
Gründe niemals ein Argument sein können, gesetzliche Verpflichtungen nicht zu
erfüllen.
Herr
Hövener erkundigt sich, ob sich die Finanzierung der Fremdwasserbeseitigung
über die Abwassergebühr auf die Schmutzwasser- oder die
Niederschlagswassergebühr auswirken werde. Herr Hein erklärt, dass er mit einer
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um rd. 10 Cent rechnet.
Herr
Dr. Meyring hakt nach, ob die Finanzierung tatsächlich über die
Schmutzwassergebühr erfolgt, obwohl es sich um Dränagewasser handelt. Herr Hein
erwidert, dass das Dränagewasser mit dem Schmutzwasser abgeleitet wird. Eine
Aufteilung sei aber theoretisch auch möglich.
Herrn
Hövener bittet ausdrücklich darum, in die Niederschrift aufzunehmen, dass nach
seiner Kalkulation eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von maximal 3 bis 5
Cent erforderlich sei. Dies werde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung noch
zu diskutieren sein.
Herr
Roggenkamp erkundigt sich, ob eine getrennte Kalkulation möglich sei. Frau
Wallbaum räumt dies ein, erläutert jedoch, dass eine getrennte Kalkulation
einen erheblichen Aufwand darstellt und unpraktikabel ist.
Es
ergibt sich eine kurze Diskussion über Für und Wider der Finanzierung nach dem
Verursacherprinzip. Es wird darauf hingewiesen, dass beide Möglichkeiten der
Finanzierung bestehen.
Abschließend
weist Herr Hein nochmals darauf hin, dass für das Pilotprojekt die vorgezogene
Dichtheitsprüfung beschlossen wurde und demnach ab dem 31.12.2008 die Dichtheit
der Leitungen nachgewiesen werden müsse.
Es
folgt der Vortrag von Herr Bach anhand einer Präsentation.
Anhand
eines Lageplans des Projektgebietes erklärt Herr Bach in welchen Bereichen die
Kanalisation in offener Bauweise ausgetauscht, in welchen Bereichen sie mittels
Linern renoviert und wo repariert wird, dies im Übrigen auch weitestgehend
grabenlos mittels Robotern.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Meyring erklärt Herr Bach, was ein Liner ist.
Im
Weiteren führt Herr Bach aus, dass der neue Dränwassersammler parallel zum
Mischwasserkanal verlaufen wird.
An
dieser Stelle ergibt sich für Herrn Wiesmann die Frage, warum man nicht die
komplette Kanalisation erneuert, wenn man die Straße für den Dränwassersammler
sowieso schon aufreißt.
Herr
Beck erläutert, dass der Dränsammler wesentlich höher liegen wird als der
vorhandene Mischwasserkanal. Eine komplette Erneuerung der Kanalisation würde
erheblich teurer werden als die gewählte Methode.
Herr
Kleideiter erkundigt sich, ob nach Verlegung des Dränwassersammlers weiterhin
problemlos Arbeiten am Mischwasserkanal möglich sind. Herr Bach bestätigt dies.
Herr
Dr. Meyring fragt an, warum man keinen Regenwasserkanal bauen wolle. Herr Bach
erklärt, dass dieser mit einem viel größeren Durchmesser gebaut werden müsse
und dementsprechend auch wesentlich teurer wäre.
Herr
Hein wirft ein, dass man dies im Zuge der Planungen auch angedacht habe, die
Kostengegenüberstellung hätte jedoch erheblich Mehrkosten ausgewiesen.
Herr
Bach fährt mit seinem Vortrag fort und erläutert anhand von Tabellen zur
Schadensaufnahme die vorgefundenen Schäden und die weitere Vorgehensweise.
Sämtliche
Hausanschlusskanäle sollen in offener Bauweise saniert werden.
Herr
Dr. Meyring möchte wissen, ob man nicht auch in umgekehrter Reihenfolge hätte
vorgehen können, also zuerst den Dränwassersammler legen und anschließend erst
die Sanierung auf den privaten Grundstücken vornehmen.
Hierzu
erklärt und begründet Herr Bach, dass dies theoretisch zwar möglich gewesen
sei, aber völlig unpraktikabel.
Es
folgen statistische Angaben zum Projekt und zur Projektbeteiligung.
Herr
Hein ergänzt, dass alle defekten Anschlussleitungen erneuert werden, auch bei
den Bürgern, die sich nicht am Projekt beteiligen.
Herr
Bach erklärt anhand einer Kostentabelle die Kostensteigerung in der aktuellen
Planung in Höhe von ca. 8-9%. Davon entfallen 3% allein auf die
Mehrwertsteuer-Erhöhung, der Rest erklärt sich zum einen aus Preissteigerung
sowie dadurch, dass vor 2 Jahren eine Kostenschätzung durchgeführt wurde, heute
handelt es sich um eine Kostenberechnung, die wesentlich qualifizierter ist.
Herr
Hövener erkundigt sich bei Herrn Hein, ob dieser die Fremdwasserzahlen noch
parat habe. Herr Hein erwidert, die Messung im Pilotprojekt habe einen
Fremdwassereintrag von 10 l pro Sekunde ergeben. Das Gesamtfremdwasserproblem
betrage 40 l pro Sekunde, somit falle im Projektgebiet also rd. ¼ des
Fremdwassers in Billerbeck an.
Herr
Bach erklärt die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Ausschreibung der
Arbeiten. Er weist darauf hin, dass eine saubere Aufteilung der Kosten bereits
bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse enorm wichtig sei, vor allem
wegen der Zuschusssituation. Im Weiteren stellt er die aktuelle Terminplanung
vor.
Herr
Wiesemann erkundigt sich, ob die Dränageanschlüsse auf den Grundstücken
unbedingt in offener Bauweise erfolgen müssen oder ob das Rohrpressverfahren
nicht günstiger sei.
Herr
Bach erklärt, dass es diese Überlegung bei den Planungen auch gegeben habe,
aber wieder verworfen wurde.
Herr
Dr. Meyring bittet um Erläuterung, was genau zur öffentlichen Maßnahme gehört.
Hierzu
erklärt Herr Hein, dass der Dränwassersammler und der
Dränwasser-anschlussschacht zur öffentlichen Anlage gehören, anders als beim
Mischwasserkanal. Der Erfolgt der ganzen Baumaßnahme stehe und falle sowohl
technisch als
auch
finanziell damit, dass die Arbeiten gemeinsam durchgeführt werden. Es werden
dadurch für alle Beteiligten erheblich Kosten gespart. Daher sei eine zeitlich
abgestimmte Abfolge der Arbeiten zwingend erforderlich.
Herr
Hövener möchte hinsichtlich des Zeitplanes wissen, ob die Einhaltung realistisch
sei und welche Risiken bestünden, wenn die Einhaltung nicht gelingt.
Herr
Hein erwidert, dass man sich zunächst einmal Ziele setzen müssen. Die Ziele
seien eng gesetzt, man werde auf die entstandenen Probleme reagieren, so werde
die Firmenliste erweitert. Er halte es für möglich, das Projekt in der
geplanten Zeit zu realisieren. Es bestünden Sachzwänge, die Arbeiten vor dem
nächsten Winter abzuschließen, auch aus Kostengründen.
Herr
Roggenkamp erkundigt sich nach Gründen für die Kostensteigerung.
Herr
Bach erklärt dies anhand der Tabelle. Herr Hein fasst zusammen, dass die
Baunebenkosten in der Schätzung zwar enthalten aber nicht separat ausgewiesen
waren. Hinzu komme die Preisentwicklung und die Mehrwertsteuer-Erhöhung.
Herr
Bach stellt Modelle zum Anschluss der Druckleitung an die Freigefälleleitung
vor und erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten.
Herr
Hein ergänzt hinsichtlich des Rohrmaterials, dass nach einem Material gesucht
wurde, dass lange abgeschrieben werden kann, aber dennoch kostengünstig ist.
Nachdem
es keine weiteren Fragen gibt, übergibt Herr Hein das Wort an Frau Zentner, die
einen Statusbericht vorlegt.
Auf
Nachfrage von Herrn Wiesmann erklärt Frau Zentner den Ablauf einer
Dichtheitsprüfung mit Wasser.
Frau
Zentner stellt eine Tabelle zur Kostenentwicklung vor. Hier möchte Herr Dr.
Meyring wissen, warum es so stark unterschiedliche Angebote gibt. Frau Zentner
und Herr Hein führen dies auf stark unterschiedliche Kalkulationen bei den
anbietenden Firmen zurück und erklären weiter, dass es erhebliche
Anlaufschwierigkeiten bei der Anforderung der Angebote gegeben habe. Einige
Firmen seien nicht wirklich darauf eingestellt gewesen, die
Leistungsverzeichnisse entsprechend auszufüllen. Man habe jedoch in den letzten
Wochen das Gefühl, die Situation bessere sich. Außerdem haben einige Firmen
angegeben, in den letzten Wochen des alten Jahres keine Zeit für die Angebote
gehabt zu haben.
Herr
Hövener stellt in Frage, dass bei dieser Entwicklung der Zeitplan einhaltbar
ist.
Herr
Hein merkt an, dass die Kostenschätzung nahezu eine Punktlandung geworden sei.
Es gab im November/Dezember 2007 Probleme mit den Firmen, jetzt gäbe es wieder
mehr Luft. Er rechne mit der Auftragsvergabe in den nächsten 2-3 Monaten.
Herr
Hövener bitte darum, die Kostenentwicklungstabelle in der nächsten
Betriebsausschusssitzung fortgeschrieben erneut zu präsentieren.
Nachdem
Frau Zentner ausgeführt hat, dass 2 Gruppenbeauftragungen für Nachbarschaften
durchgeführt werden, ergibt sich eine kurze Diskussion über die Vor- und
Nachteile von Zusammenschlüssen zu Gruppen.
Im
Anschluss erklärt Frau Zentner anhand von Beispielen das Zustandekommen von
Kostenverschiebungen. Diese sind immer mit veränderten Planungsgrundlagen
verbunden.
Zur
weiteren Vorgehensweise erklärt Herr Hein, dass zunächst auf den privaten
Grundstücken saniert werden muss, danach wird der öffentliche Kanal saniert
bzw. der Dränwassersammler gebaut. Der Abschluss der Maßnahme muss zwingend bis
Ende 2008 erfolgen.
Zur
weiteren Beschleunigung schlägt Herr Beck vor, die Vergabe auch dann
vorzunehmen, wenn nur 2 Angebote vorliegen, wenn wenigstens eines dieser
Angebote auf dem Schätzungsniveau liegt.
Herr
Hein fügt dem hinzu, dass der Abwasserbetrieb bereits dazu übergegangen sei,
die Vergabe so zu handhaben. Er schlägt ebenfalls vor, die Vorgehensweise für
den privaten Bereich zu übernehmen.
Herr
Hein teilt mit, dass für Februar 2008 eine weitere Bürgerversammlung geplant
ist.
Herr
Hövener fragt an, ob es denn sinnvoll sei, dass die Massonneaustraße einmal in
2008 im Zuge des Pilotprojektes und dann direkt in 2009 wegen des
Straßenendausbaus noch einmal aufgerissen werde.
Herr
Hein erklärt, dass dies nicht anders möglich sei und grundsätzlich eine Straße
nach einer Kanalbaumaßnahme bis zur Straßenwiederherstellung zwischenzeitlich
nur provisorisch wieder hergestellt würde.
Herr
Hövener bitte Frau Dirks, Herrn Mollenhauer hinsichtlich einer
Bürgerversammlung zum Straßenendausbau Massonneaustraße anzusprechen.
Frau
Dirks sagt dies zu.
Herr
Dr. Meyring bedankt sich bei den Vortragenden und schließt den
Tagesordnungspunkt.
Auf
Vorschlag von Herrn Dr. Meyring wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen,
damit die anwenden Bürger Sachfragen stellen können. Hiergegen erhebt sich kein
Widerspruch.
Die
Fragen werden von der Verwaltung und den vortragenden Gästen beantwortet.
Nach
5 Minuten wird die Sitzung fortgesetzt mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.