Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den Anregungen und Bedenken der Landesbetriebe Wald und Holz NRW sowie Straßen NRW wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.         Es wird beschlossen, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im Westen des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südwestlich des neuen Friedhofes. Er beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6, Flurstücke 84, 86, 88, 89, 235, 251, 290, 291 und 292.

3.         Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

4.         Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Nach kurzer Erörterung über die Waldfläche schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig