Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Eingrünung und die äußere Gestaltung Bestandteil der Genehmigung werden.


Frau Schlieker führt an, dass zum ersten Mal seit dem sie im Bezirksausschuss vertreten sei, die Errichtung eines Schweinemaststalles auf der Tagesordnung stehe und erkundigt sich nach dem Hintergrund.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich in diesem Fall nicht um ein landwirtschaftliches, sondern um ein gewerbliches Vorhaben handele, für das andere gesetzliche Grundlagen gelten.

 

Herr Spengler erklärt, dass sich die SPD-Fraktion mit der Errichtung des Schweinemaststalles einverstanden erklären könne, weil der Stall unmittelbar an der Hofstelle errichtet werden soll und damit keine Zersiedelung der Landschaft vorgenommen werde.

 

Frau Schlieker gibt zu bedenken, dass es im Hinblick auf die Ökologie sicherlich nicht wünschenswert ist, dass die Landwirtschaft in eine gewerbliche Richtung geht.

 

Herr Schulze Esking hält dem entgegen, dass es landwirtschaftliche Objekte gebe, die wesentlich größer seien als gewerbliche. Und nur weil es sich um eine gewerbliche Anlage handele, werde die Umwelt nicht stärker belastet. Jeder Landwirt müsse für seinen Stall die entsprechenden Nachweise erbringen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Zudem würden alle Immissionsschutzrichtlinien geprüft. Er könne nicht verstehen, dass es Vorbehalte gebe.


Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung